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   KG, 20.06.2005 - 3 Ws 20/05   

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https://dejure.org/2005,31804
KG, 20.06.2005 - 3 Ws 20/05 (https://dejure.org/2005,31804)
KG, Entscheidung vom 20.06.2005 - 3 Ws 20/05 (https://dejure.org/2005,31804)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 3 Ws 20/05 (https://dejure.org/2005,31804)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 3 Ws 586/05

    Abrechnung, Pflichtverteidiger; Terminsvertreter

    Wenn indes gewichtige Anhaltspunkte ersichtlich sind, nach denen einzelne Auslagen unnötig verursacht worden sind, ergibt sich die Obliegenheit des Rechtsanwaltes, die Erforderlichkeit der Auslagen zu belegen, wobei ihm allerdings ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen ist (vgl. KG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Ws 20/05, www.burhoff.de).
  • OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14

    Kostenfestsetzung; Teilfreispruch; Pflichtverteidigergebühr;

    Es ist vielmehr Aufgabe des Verteidigers, vor Überlassung der Kopien eine Vorauswahl zu treffen und dabei mit Hilfe seines beruflichen Sachverstandes Schwerpunkte zu setzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, 2 Ws 526/09, juris, Rn. 10; KG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Ws 20/05, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.12.2011, Ws 344/11); daran fehlt es.
  • KG, 04.09.2006 - 4 Ws 31/06

    Strafprozessrecht: Umfang der Pflichtverteidigerbestellung, Adhäsionsverfahren;

    Dabei obliegt es grundsätzlich der Staatskasse nachzuweisen, welche Auslagen im konkreten Einzelfall für die sachgerechte Interessenwahrnehmung nicht geboten waren (vgl. KG, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 3 Ws 20/05 - m.w.Nachw.).

    Da zudem im Hinblick auf den Umfang der Gerichtsakten zum Zeitpunkt der Anklageerhebung - im Wesentlichen sechs Bände Hauptakten mit insgesamt etwa 644 Blatt, ein Obduktionsband mit 15 Blatt, eine Bildermappe mit etwa 40 Blatt sowie vier Beiakten - und die Anzahl der geltend gemachten Ablichtungen gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Pflichtverteidigerin dem Angeklagten aus Gründen der Arbeitserleichterung den gesamten (Haupt-)Aktenbestand in Ablichtung überlassen hat und somit Auslagen für eine Vielzahl von Ablichtungen unnötig verursacht wurden, oblag es in diesem besonderen Fall der Pflichtverteidigerin, auch das Gebotensein der Auslagen (vgl. KG, Beschluss vom 20. Juni 2005 aaO m.w.Nachw.) zu belegen.

  • KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08

    Längenzuschlag, Berücksichtigung, Mittagspause

    Das gilt indes nicht, wenn gewichtige Anhaltspunkte bestehen, nach denen einzelne Auslagen unnötig waren (vgl. KG, Beschluß vom 20. Juni 2005 - 3 Ws 20/05 -).

    In allen anderen Fällen ist es die Aufgabe des Verteidigers, dem Angeklagten den Akteninhalt zusammenfassend mündlich zu vermitteln und dessen Bedeutung für den Verfahrensfortgang erforderlichenfalls anhand einzelner Schriftstücke zu belegen, wobei dazu in der Regel der Rückgriff auf den eigenen Ablichtungssatz des Anwalts ausreichen wird (vgl. KG, Beschluß vom 20. Juni 2005 aaO).

  • LG Bad Kreuznach, 27.07.2010 - 1043 Js 5548/08

    Nachweispflicht der Staatskasse über die Erforderlichkeit der von dem Verteidiger

    Bei den Besprechungen mit dem inhaftierten Beschuldigten könne dies unter Heranziehung einzelner Schriftstücke aus den Akten geschehen, wobei der Verteidiger auf seinen eigenen Ablichtungssatz zurückgreifen könne (vgl. KG, 3 Ws 20/05 ).
  • LG Rostock, 07.08.2013 - 18 Qs 170/13

    Verteidigervergütung: Notwendigkeit der Auslagen bei der Anfertigung von

    In diesen Fällen obliegt es dem Rechtsanwalt, die Erforderlichkeit der Auslagen zu belegen, wobei ihm allerdings ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen ist (vgl. KG, Beschl. v. 20.06.2005, 3 Ws 20/05, BeckRS 2005, 32936).
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