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   KG, 03.05.2000 - 3 Ws 202/00, 1 AR 512/00   

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https://dejure.org/2000,60337
KG, 03.05.2000 - 3 Ws 202/00, 1 AR 512/00 (https://dejure.org/2000,60337)
KG, Entscheidung vom 03.05.2000 - 3 Ws 202/00, 1 AR 512/00 (https://dejure.org/2000,60337)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 3 Ws 202/00, 1 AR 512/00 (https://dejure.org/2000,60337)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 15.05.2013 - 1 Ws 158/13

    Anfechtbarkeit der Anordnung ergänzender Beweiserhebungen im Zwischenverfahren

    Zwar ist der Generalstaatsanwaltschaft darin zuzustimmen, dass durch die Aufspaltung des Verfahrens die Gefahr besteht, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme zu dem für alle Anklagevorwürfe entscheidenden Komplex der Zahlungsunfähigkeit der von dem Angeschuldigten geleiteten Gesellschaften im Wesentlichen wiederholt werden müsste, was grundsätzlich aus Gründen der Prozessökonomie möglichst vermieden werden sollte (vgl. OLG Frankfurt aaO; KG, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 3 Ws 202/00, juris).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2001 - 3 Ws 235/00

    Anordnung des dinglichen Arrestes; Förmliche Beweisaufnahme ; Notlage; Kosten des

    Hierzu zählt auch der Bezug von Diabetikerkost bzw. von Vitamintabletten, soweit dies medizinisch indiziert ist; nach Nr. 1 Abs. 3 UVollzO ist die Untersuchungshaft nämlich so zu vollziehen, dass der Gefangene keinen körperlichen Schaden erleidet, da der staatlich verfassten Gemeinschaft eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Gefangenen obliegt, aus der sich sein Recht auf sachgerechte Behandlung ergibt (vgl. hierzu Senat B.v. 03.11.2000 - 3 Ws 202/00 - KK-Boujong a.a.O. § 119 Rdnr. 76 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 07.04.2008 - I Ws 115/08
    Ob die Abtrennung des Verfahrens eine Beschwer für die Beschwerdeführer beinhaltet, richtet sich allein nach der Frage, ob sich die Abtrennung hemmend und verzögernd auf das sie betreffende Verfahren auswirkt (KG Berlin a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.1999, Az.: 2 Ws 46/99; KG Berlin, Beschluss vom 03.05.2000, Az.: 1 AR 512/00; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 142; KG Berlin, Beschluss vom 13.11.2000, Az.: 1 AR 1332/00 ).
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