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OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
RVG § 52
Freispruch, Wahlanwaltsvergütung; Kostenfestsetzungsverfahren; Vollmacht; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der anwaltlichen Vollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren nach Erlöschen der Vollmacht zur Verteidigung im Strafverfahren
- Judicialis
RVG § 52
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 52
Freispruch, Wahlanwaltsvergütung; Kostenfestsetzungsverfahren; Vollmacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen - 22 KLs 6/03
- OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 96 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.01.1978 - 5 StR 29/78
Erlöschen einer Vollmacht zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln durch …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07
Die hier vertretene Rechtsauffassung steht auch nicht im Widerspruch zum Beschluss des BGH vom 31.01.1978 -5 StR 29/78 ( MDR 1978, 461 bei Ho/tz). - LG Karlsruhe, 09.10.2000 - Qs 140/00
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07
Für einen vergleichbaren Fall hat auch das LG Karlsruhe (StV 2001, 635) das Fortbestehen der Vollmacht angenommen. - BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90
Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision …
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07
Zwar erlischt grundsätzlich die Vollmacht des Wahlverteidigers mit seiner Beiordnung zum Pflichtverteidiger ( BGH NStZ 1991, 94;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 142 Rn. 7). - LG Kiel, 27.05.2002 - 32 Qs 59/02
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07
Die von dem Rechtsanwalt und auch von Meyer-Goßner hervorgehobene Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 27.05.2002 (32 Qs 59/02) enthält u.a. folgende Aussagen, die auch auf den vorliegenden Fall anwendbar sind:.
- OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
Geltung des Verbots der Mehrfachverteidigung im Einziehungsverfahren
Für das Betragsverfahren nach § 464b StPO, welches nicht mehr zum Strafverfahren gehört, benötigt der Verteidiger eine besondere Vertretungsvollmacht, die aber zusammen mit der Verteidigervollmacht erteilt werden kann und die durch die Bestellung zum Pflichtverteidiger nicht ohne weiteres erlischt (OLG Hamm, Beschluss vom 12. April 2007 - 3 Ws 209/07 -, juris). - KG, 18.01.2012 - 1 Ws 2/12
Fortgeltende Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei Tod des Angeklagten
Denn die Beendigung des Wahlmandats betrifft in der Regel nur das Strafverfahren und läßt die Bevollmächtigung für das Kostenfestsetzungsverfahren unberührt (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 12. April 2007 - 3 Ws 209/07 - bei juris;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., Rdn. 2 zu § 464b). - OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 1 Ws 363/12
Umfang des Erstattungsanspruch des Pflichverteidigers im Rahmen des § 52 RVG; …
Das Rechtsmittel ist statthaft (§ 464b Satz 3, § 304 Abs. 3 StPO, § 11 Abs. 1 RpflG i. V. m. § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO), rechtzeitig eingelegt (§ 311 Abs. 2 StPO) und erkennbar im Namen und mit insoweit fortwirkender Vollmacht (vgl. OLG Hamm, 3 Ws 209/07 vom 12. April 2007 ) des Angeklagten erhoben.