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   OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 3 Ws 240/07   

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https://dejure.org/2007,10483
OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 3 Ws 240/07 (https://dejure.org/2007,10483)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2007 - 3 Ws 240/07 (https://dejure.org/2007,10483)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2007 - 3 Ws 240/07 (https://dejure.org/2007,10483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 310 Abs 1 StPO
    Rechtsmittel: Weitere Beschwerde gegen Entscheidungen über die Anordnung des dinglichen Arrestes

  • Judicialis

    StPO § 310 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 310 Abs. 1
    Verfahrensänderung; Verfahren; Änderung; Gesetzesänderung; Rückgewinnungshilfe; Rückgewinnung; Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen der Änderung der Prozessordnung auf bereits anhängige Verfahren; Weitere Beschwerde gegen dinglichen Arrest

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 180
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob neues Verfahrensrecht auch dann anzuwenden ist, wenn innerhalb eines noch anhängigen Verfahrens für ein schon beendetes prozessuales Geschehen ein (neuer) Rechtsbehelf eingeführt wird (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 180; zustimmend Meyer-Goßner aaO § 310 Rdn. 9, § 354a Rdn. 4); denn ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben.
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Für ein - wie hier hinsichtlich der Speicherung der Daten und deren Übermittlung an die Strafverfolgungsbehörden - bereits beendetes prozessuales Geschehen gilt eine Verfahrensänderung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68, NJW 1969, 887, OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. März 2007 - 3 Ws 240/07 mwN, NStZ-RR 2007, 180).
  • OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12

    Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe

    Schließlich tritt durch die Entscheidung des Senats vom 13.02.2012, die das erste Arrestverfahren zum Abschluss brachte, keine formelle Sperrwirkung für eine neue Entscheidung in der gleichen Sache ein (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 180).

    Zwar erwächst diese Entscheidung nicht in formelle Rechtskraft; eine formelle Sperrwirkung für eine neue Entscheidung ist insoweit nicht eingetreten (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 180).

  • KG, 16.09.2015 - 121 Ss 141/15

    Vertretung in der Berufungsverhandlung nach Änderung der Prozessordnung

    Nach dem Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts erfasst eine Änderung des Verfahrensrechts, soweit - wie hier - nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, zwar auch bereits anhängige Verfahren (vgl. BVerfGE 87, 48; BGHSt 22, 321; BGHSt 26, 288; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. März 2007 - 3 Ws 240/07 -, [juris]; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 46; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO 58. Aufl., § 354a, Rdn. 4).
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