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   OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 3 Ws 26/96 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 3 Ws 26/96 (StVollz) (https://dejure.org/1996,6586)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.1996 - 3 Ws 26/96 (StVollz) (https://dejure.org/1996,6586)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 1996 - 3 Ws 26/96 (StVollz) (https://dejure.org/1996,6586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 188
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.09.2018 - 2 ARs 151/18

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag gem. § 109

    Bei der Verlegungsanordnung des Leiters der Justizvollzugsanstalt Waldheim handelt es sich um eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzuges, die auf Antrag nach § 109 StVollzG der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (AK-StVollzG/Weßels/Böning, 7. Aufl., § 16 LandesR Rn. 17; Verrel in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, StVollzG, 12. Aufl., Abschnitt D, Rn. 32 f.) und die gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 StVollstrO mit Einigung der obersten Vollzugsbehörden beider Länder zu erfolgen hatte, da die Maßnahme die Verlegung des Verurteilten in die Vollzugsanstalt eines anderen Bundeslandes vorsieht (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1995 - 2 ARs 99/95, juris; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15. März 1996 - 3 Ws 26/96, NStZ-RR 1996, 188, 189).
  • BGH, 18.01.2022 - 2 ARs 223/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht

    Dem Landesrecht kommt nur eine räumlich auf das Staatsgebiet des jeweiligen Bundeslandes begrenzte Geltung zu und es erfasst grundsätzlich alle Personen, die sich innerhalb des Staatsgebietes befinden (vgl. BVerfGE 11, 6, 19; F. Kirchhof in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 95. Ergänzungslieferung, Art. 83 Rn. 67; a.A. OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 1996, 188, 189).
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