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   OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2 - 3/14, 3 Ws 2/14, 3 Ws 3/14   

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https://dejure.org/2014,16568
OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2 - 3/14, 3 Ws 2/14, 3 Ws 3/14 (https://dejure.org/2014,16568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.2014 - 3 Ws 2 - 3/14, 3 Ws 2/14, 3 Ws 3/14 (https://dejure.org/2014,16568)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 3 Ws 2 - 3/14, 3 Ws 2/14, 3 Ws 3/14 (https://dejure.org/2014,16568)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen bandenmäßiger Tabaksteuerhinterziehung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG; Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die durch Beschluss festgestellte örtliche Unzuständigkeit des Landgerichts; Prüfung der ...

  • Wolters Kluwer

    Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen bandenmäßiger Tabaksteuerhinterziehung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG

  • rechtsportal.de

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Erklärung eines LGs als örtlich unzuständig

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Im Gegenteil, das Gesetz betrachtet die verschiedenen Gerichtsstände als gleichrangig und hat nach der gesetzlichen Wertung nur die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist und bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten dies geschehen soll (BGHSt 10, 391, 392 f.; 21, 247, 249,; 26, 374; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 25099; OLG Jena, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 - juris; Meyer-Goßner, vor § 7 Rn 10; Weßlau, vor §§ 7 - 21 Rn 8).

    9 Da dem Gesetz keine Rangfolge der verschiedenen Gerichtsstände zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 10, 391) war die Staatsanwaltschaft - entgegen der Auffassung der Kammer - weder gehalten, an einem Gericht eines der (Haupt-) Tatorte Anklage zu erheben, noch musste sie sich davon leiten lassen, wie viele der Angeschuldigten in welchem Gerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben (OLG Brandenburg aaO).

  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Die einfache Beschwerde gegen den Beschluss vom 16.12.2013, mit dem sich die Kammer für örtlich unzuständig erklärt und - der herrschenden Meinung folgend (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16; Scheuten, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 16 Rn 4 - jew. mwN, auch zur Gegenmeinung) - aus diesem Grunde über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entschieden hat, ist zulässig (Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 16 Rn 4 mzwN; Senat, Beschl. v. 10.11.2005 - 3 Ws 910/05) und auch in der Sache begründet.

    Eine Grenze findet die Auswahlmöglichkeit vielmehr erst bei einer willkürlichen, d.h. einer unsachlichen, unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbaren, auf Erwägungen, die sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernen, beruhenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft (BGHSt 9, 367, 369; s. auch BVerfGE 20, 336, 346; OLG Brandenburg; OLG Jena - jeweils aaO; enger offenbar OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16).

  • BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12

    Versuchte Anstiftung zum Mord (Abgrenzung von der Vorbereitung); absoluter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Hierfür müssen hinreichende Anhaltspunkte bestehen (BGH, NStZ 2013, 300).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 ARs 151/92

    Inländischer Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Allerdings setzt der Gerichtsstand des § 13 StPO voraus, dass für jede Sache ein inländischer Gerichtsstand nach §§ 7 - 11 StPO besteht (BGH, NJW 1992, 1635; NStZ 2009, 221; Scheuten, § 13 Rn 1).
  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Eine Grenze findet die Auswahlmöglichkeit vielmehr erst bei einer willkürlichen, d.h. einer unsachlichen, unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbaren, auf Erwägungen, die sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernen, beruhenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft (BGHSt 9, 367, 369; s. auch BVerfGE 20, 336, 346; OLG Brandenburg; OLG Jena - jeweils aaO; enger offenbar OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16).
  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Es ist nämlich schon ohne Bedeutung, ob der ausgewählte Gerichtsstand für einen Täter oder einen Teilnehmer begründet ist (BGHSt 11, 106, 108; Scheuter, § 13 Rn 1).
  • BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67

    Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Im Gegenteil, das Gesetz betrachtet die verschiedenen Gerichtsstände als gleichrangig und hat nach der gesetzlichen Wertung nur die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist und bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten dies geschehen soll (BGHSt 10, 391, 392 f.; 21, 247, 249,; 26, 374; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 25099; OLG Jena, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 - juris; Meyer-Goßner, vor § 7 Rn 10; Weßlau, vor §§ 7 - 21 Rn 8).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens waren der Staatskasse aufzuerlegen, weil die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten eines der Angeschuldigten eingelegt hat, sondern nur um die Entscheidung der Kammer über ihr örtliche Zuständigkeit mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Brandenburg aaO).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Im Gegenteil, das Gesetz betrachtet die verschiedenen Gerichtsstände als gleichrangig und hat nach der gesetzlichen Wertung nur die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist und bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten dies geschehen soll (BGHSt 10, 391, 392 f.; 21, 247, 249,; 26, 374; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 25099; OLG Jena, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 - juris; Meyer-Goßner, vor § 7 Rn 10; Weßlau, vor §§ 7 - 21 Rn 8).
  • OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09

    Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
    Im Gegenteil, das Gesetz betrachtet die verschiedenen Gerichtsstände als gleichrangig und hat nach der gesetzlichen Wertung nur die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist und bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten dies geschehen soll (BGHSt 10, 391, 392 f.; 21, 247, 249,; 26, 374; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 25099; OLG Jena, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 - juris; Meyer-Goßner, vor § 7 Rn 10; Weßlau, vor §§ 7 - 21 Rn 8).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 215/08

    Örtliche Zuständigkeit (Begriff des Zusammenhangs; Einwand der Unzuständigkeit;

  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des

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