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   OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19   

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https://dejure.org/2019,53393
OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19 (https://dejure.org/2019,53393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2019 - 3 Ws 310/19 (https://dejure.org/2019,53393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2019 - 3 Ws 310/19 (https://dejure.org/2019,53393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 ; StGB § 67e Abs. 2
    Überschreitung; Überprüfungsfrist; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prognosegutachten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 12 StVK 230/18
  • OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Jahr seit der letzten Überprüfungsentscheidung lässt dafür ausreichend Raum (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).

    Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fortdauerentscheidung darzulegen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).".

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfGK 4, 176 [181]).

  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 Ws 61/18

    Überragendes Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit an Fortdauer der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
    Dies wirft - in Verbindung mit dem geschilderten Verfahrensgang und nachdem der Senat erst kürzlich mit Beschluss vom 2. Juli 2019 (III-3 Ws 61/18 = 12 StVK 242/17 LG Paderborn) Anlass zu vergleichbaren Beanstandungen hatte -, Zweifel auf, ob die Strafvollstreckungskammer zurzeit über angemessene Ressourcen verfügt, um dem grundrechtssichernden Charakter der zu beachtenden Verfahrensregelungen gerecht zu werden.
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. November 2011 (2 BvR 1665/10 -, juris) zur Regelung des § 67e StGB unter anderem ausgeführt:.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 1795/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
    Denn aus der freiheitssichernden Funktion des Art. 2 Abs. 2 GG folgt, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben müssen, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 2 BvR 1795/12 u. a. -, juris).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
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