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   OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87   

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OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87 (https://dejure.org/1987,1842)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.1987 - 3 Ws 318/87 (https://dejure.org/1987,1842)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 1987 - 3 Ws 318/87 (https://dejure.org/1987,1842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 128
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der OLGe Karlsruhe (Justiz 1987, 319), Zweibrücken (NStZ 1987, 175 [hier nachst. zu c]) und Oldenburg (NStZ 1987, 174), daß bei der Beurteilung, ob Erstverbüßung vorliegt, nicht an rechtliche Gesichtspunkte anzuknüpfen ist, sondern an den tatsächlichen Umstand, daß der Verurteilte erstmals dem Eindruck des Freiheitsentzuges ausgesetzt ist (ebenso Maatz, MDR 1985, 797, 800).

    unter III(310)150c-d wiedergegebene Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 396/86 Ä v. 3.9. 86, ausführlicher in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 273 = MDR 1987 Heft 1 S. 73 = NStZ 1987 Heft 4 S. 175).

  • OLG Oldenburg, 02.10.1986 - 2 Ws 447/86

    Aussetzung der Vollstreckung einer einjährigen Jugendfreiheitsstrafe nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der OLGe Karlsruhe (Justiz 1987, 319), Zweibrücken (NStZ 1987, 175 [hier nachst. zu c]) und Oldenburg (NStZ 1987, 174), daß bei der Beurteilung, ob Erstverbüßung vorliegt, nicht an rechtliche Gesichtspunkte anzuknüpfen ist, sondern an den tatsächlichen Umstand, daß der Verurteilte erstmals dem Eindruck des Freiheitsentzuges ausgesetzt ist (ebenso Maatz, MDR 1985, 797, 800).
  • OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87
    Anderer Ansicht OLG Hamm (Beschluß Ä 4 Ws 22/87 Ä v. 5.2. 87, in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 268 = MDR 1987 Heft 6 S. 512): Bei mehreren unmittelbar nacheinander zu vollstreckenden Ä nicht gesamtstrafenfähigen Ä Freiheitsstrafen sei ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befinde, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als »Erstverbüßer« i. S. des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen.
  • OLG Stuttgart, 17.01.1994 - 2 Ws 4/94
    Das gilt auch dann, wenn die Gesamtdauer dieser Strafen zwei Jahre übersteigt (gegen OLG Karlsruhe Justiz 1987, 319 und OLG Stuttgart - 1. StS -, Justiz 1988, 376, im Anschluß an OLG Stuttgart - 3. StS -, Justiz 1987, 510 = NStZ 1988, 128 und - 4. StS -, Justiz 1987, 436 = JZ 1987, 105).«.

    Aus der Selbständigkeit der Freiheitsstrafen, die durch die vollzugsrechtliche Regelung des § 454b StPO nicht aufgehoben wird, folgt, daß sich die Zeitgrenze von zwei Jahren in § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nach jeder einzelnen Strafe, nicht nach der Summe der im Anschluß vollstreckten Freiheitsstrafen bestimmt (so auch OLG Oldenburg, NStZ 1987; 174 = NStE Nr. 9 zu § 57 StGB und ständig; OLG Düsseldorf, a.a.O. sowie StV 1989, 215 [1. Senat] und NStE Nr. 45 zu § 57 StGB [3. Senat]; OLG München, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983 = JR 1989, 511 = NStE Nr. 30 zu § 57 StGB ; OLG Stuttgart [3. Senat], NStZ 1988, 128 ; wohl auch 4. Strafsenat, wenn im Anschluß Jugendstrafe zu vollstrecken ist, JZ 1987; 1085 = Justiz 1987; 436; aus der Literatur KK-Fischer, StPO 3. Aufl. 1993, Rdn. 10 zu § 454 b).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13

    Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten

    Folgerichtig betrachtet die Rechtsprechung ungeachtet der Anzahl der zugrunde liegenden Straferkenntnisse auch die (ohne Unterbrechung erfolgende) Anschlussvollstreckung von Freiheitsstrafen inzwischen übereinstimmend einheitlich als Erstvollzug (OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Oktober 1987 - 3 Ws 318/87 - , juris Rn. 2; Hubrach in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Auflage 2007, § 57 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 2 Ws 153/00

    Erstverbüßerprivileg bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen von insgesamt

    Sie hält es nicht für zulässig, in Abweichung von diesem Grundsatz bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren; vereinzelt auftretende Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen rechtfertigten dies nicht (OLG Stuttgart [3. SS] NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271; OLG Stuttgart [4. SS] für den Fall der Anschlussvollstreckung von Jugendstrafe, Justiz 87, 436).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 1 Ws 413/12

    Aussetzung der Reststrafe; Mehrere Freiheitsstrafen von jeweils nicht mehr als

    1309/87 - juris; OLG Stuttgart NStZ 1988, 128; OLG Stuttgart NStZ 2000, 593;.
  • OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06

    Erstverbüßerprivileg bei der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen im

    Die diese Lösung ablehnende Gegenmeinung verweist auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128 ; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 1 Ws 129/88

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Der Senat ist der Auffassung, daß dabei auf die Summe der im Anschluß aneinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen abzustellen ist (so auch OLG Karlsruhe, Die Justiz 1987, 319; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 23. Aufl., § 57 Rdnr. 23 a; aA. [gegen Zusammenrechnung]: .. OLG Oldenburg, MDR 1987, 602 ; OLG Stuttgart, 3. Strafsenat [NStZ 1988, 128 Ä hier: III (310) 150 e], Dreher/ Tröndle, StGB , 43. Aufl., § 57 Rdnr. 9 c; Maatz, MDR 1985, 797, 801).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 94/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 92/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 93/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
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