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   OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12   

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https://dejure.org/2012,4068
OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12 (https://dejure.org/2012,4068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2012 - 3 Ws 33/12 (https://dejure.org/2012,4068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2012 - 3 Ws 33/12 (https://dejure.org/2012,4068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 StGB, § 67d Abs 2 StGB, § 67d Abs 3 StGB, § 1 ThUG
    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer hochgradigen Gefahr zur Fortdauer einer Maßregel zur Besserung und Sicherung über zehn Jahre hinaus; Voraussetzungen für das Vorliegen einer psychischen Störung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG; Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherungsverwahrung; Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12
    Allerdings kann zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe auf die Ausführungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 09.11.2010 - 5 StR 394/10 - (Beschl. v. 09.11.2010 - 5 StR 394/10 = BGHSt 56, 73 = NJW 2011, 240) zurückgegriffen werden, dessen Formulierung von der "hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualverbrechen", die "aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist", das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 04.05.2011 übernommen hat (vgl. hierzu auch Hörnle, NStZ 2011, 488).

    Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass die fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten allein durch den Widerrufsdruck und mit einer Aussetzung zur Bewährung zu verbindende Weisungen so weit reduziert werden kann, dass angenommen werden könnte, der Verurteilte könne von der Begehung weiterer schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte abgehalten werden (vgl. hierzu auch BGHSt 56, 73).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12
    Die Maßregel war nicht nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 (BGBl. I 2011, S. 1003) - für erledigt zu erklären.

    b) Die von dem Verurteilten zu erwartenden Taten sind aufgrund einer Gesamtwürdigung der abgeurteilten Anlasstaten sowie der Person und des Verhaltens des Verurteilten als schwerste Gewalt- und/oder Sexualstraftaten im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 - anzusehen.

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12
    Während man nach dem allgemeinen Sprachgebrauch unter einer "Gefahr" das Naheliegen des Eintritts eines Schadens versteht, was dann der Fall ist, wenn nicht nur die gedankliche Möglichkeit, sondern eine auf festgestellte tatsächliche Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses besteht (vgl. BGHSt 18, 271), sieht weder das Gesetz noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 für die Begriffe "hochgradig" und "schwerste" Gewalt- oder Sexualstraftaten eine bestimmte Bedeutung vor.
  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 496/06

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Individualisierung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12
    Gemessen an der aktuellen Gesetzeslage würde die Tat nunmehr unter den Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB, der als besonders schwere Vergewaltigung bezeichnet wird (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 173), in der seit dem 01.04.1998 geltenden Fassung zu fassen sein, der eine Mindeststrafe von 5 Jahren vorsieht.
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12
    Für diese Bewertung können u.a. das Vollzugsverhalten, die Rückfallgeschwindigkeit nach früheren Strafvollstreckungen sowie der soziale Empfangsraum herangezogen werden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.12.2011 - 2 Ws 43/11 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Überweisung in den Vollzug einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 3 Ws 33/12
    Der weitere, gegen den Sachverständigen erhobene Vorwurf, er habe sein Fazit nicht medizinisch sondern juristisch aufbereitet, ist nicht nachvollziehbar, zumal sich das Sachverständigengutachten nach § 463 Abs. 3 Satz 4 StPO ohnehin an dem modifizierten engeren Gefahrenbegriff zu orientieren hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2011 - 5 StR 471/10 = NStZ-RR 2011, 173).
  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Daher ist aufgrund des Gebotes bestmöglicher Sachaufklärung die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens regelmäßig auch dann nicht verzichtbar, wenn der Betroffene seine Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens verweigert (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2380/06 -, juris, Rn. 31; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 -, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 3 Ws 33/12 -, juris, Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 Ws 19/09 -, juris, Rn. 34).
  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 689/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Daher ist aufgrund des Gebotes bestmöglicher Sachaufklärung die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens regelmäßig auch dann nicht verzichtbar, wenn der Betroffene seine Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens verweigert (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2380/06 -, juris, Rn. 31; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 -, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2012 - 3 Ws 33/12 -, juris, Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 Ws 19/09 -, juris, Rn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHSt 56, 254; Senat Die Justiz 2012, 445 und Beschluss vom 06.12.1011 - 2 Ws 332/10; KG, Beschlüsse vom 18.10.2011 - 2 Ws 566/10, und vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, jeweils bei juris; OLG Saarbrücken StV 2012, 31; OLG Köln OLGSt ThUG § 1 Nr. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2012 - 3 Ws 33/12, bei juris; OLG Nürnberg OLGSt ThUG § 1 Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 2012, 312).
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