Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Abstinenzweisung, Suchtmittelabhängigkeit, Verhältnismäßigkeit, Widerruf, Strafaussetzung, Bewährung, Verstoß, Weisungen, Vermeidbarkeit, Führungsaufsicht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abstinenzweisung, Suchtmittelabhängigkeit, Verhältnismäßigkeit, Widerruf, Strafaussetzung, Bewährung, Verstoß, Weisungen, Vermeidbarkeit, Führungsaufsicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abstinenzweisung im Rahmen der Bewährungsentscheidung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Verstoß; Weisungen; Vermeidbarkeit; Führungsaufsicht
- rechtsportal.de
Abstinenzweisung im Rahmen der Bewährungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Widerruf der Bewährung bei Verstoß gegen Abstinenzweisung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 15 StVK 3911/14
- OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
Wird zitiert von ... (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2021 - JK II Qs 25/21
Zur Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung
Nach der Rechtsprechung ist es als ausreichend zu erachten, wenn die Frage, ob der suchtmittelabhängige Verurteilte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, des Grades seiner Abhängigkeit und des Verlaufs und des Erfolgs der bisherigen Therapiebemühungen überhaupt zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist, im Rahmen der Entscheidung über einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung geprüft wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2016, 3 Ws 370/16, BeckRS 2016, 112243). - LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2021 - JK II Qs 25/11
Bewährungswiderruf, Abstinzweisung, Suchtproblematik
Nach der Rechtsprechung ist es als ausreichend zu erachten, wenn die Frage, ob der suchtmittelabhängige Verurteilte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, des Grades seiner Abhängigkeit und des Verlaufs und des Erfolgs der bisherigen Therapiebemühungen überhaupt zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist, im Rahmen der Entscheidung über einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung geprüft wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2016, 3 Ws 370/16, BeckRS 2016, 112243).