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   OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08   

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OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08 (https://dejure.org/2008,13901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2008 - 3 Ws 484/08 (https://dejure.org/2008,13901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 (https://dejure.org/2008,13901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    StGB § 56f

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat; Anrechnung von zur Erfüllung von Auflagen geleisteten Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08
    Aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe kann daher nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden (Senat NStZ-RR 2008, 25, 26 m.w.N.).
  • KG, 07.09.2001 - 5 Ws 522/01

    Anforderungen an den Widerruf einer nach § 36 Abs. 1 BtMG bewilligten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08
    Entscheidend ist insoweit, wie der Verurteilte mit einem solchen Rückfall umgeht (vgl. KG Berlin Beschl. v. 07.09.2001 - 5 Ws 522/01).
  • OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16

    Nachholen des rechtlichen Gehörs durch schriftliche Anhörung im

    Ein Widerruf kann grds. auch erfolgen, wenn die neue Tat lediglich mit einer Geldstrafe geahndet wurde (vgl. z. B. OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2008 - 3 Ws 484/08 - juris) oder eine verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde (vgl. z. B. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 206).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 114/22

    Zeitliche Grenzen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der

    Zutreffend hat die Strafvollstreckungskammer in ihrer angefochtenen Entscheidung dargelegt, dass es insoweit auf einen kriminologischen Zusammenhang zwischen Ursprungstat und Anlasstat nicht ankommt und die Taten auch nicht nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sein müssen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4.10.2008, 3 Ws 484/08; KG, Beschluss vom 25.06.2009, 2 Ws 252/09, zit. n. juris; KG StV 2012, 483 ).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Er setzt sich insoweit jedoch nicht damit auseinander, dass ausweislich der fachgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei einer wiederholten Verurteilung zu einer Geldstrafe ein Bewährungswiderruf gestützt auf § 56 f Abs. 1 StGB möglich ist, weil das Widerrufsgericht sich eigenverantwortlich eine Überzeugung vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen zu verschaffen habe und an die Einschätzung des Tatgerichts nicht gebunden sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris; Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 5 Ws 74/02 -).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der

    (3) Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass der Widerruf auf strafbare Handlungen gestützt worden sei, die nach Art und Schwere mit den früheren Delikten nicht vergleichbar seien, setzt er sich nicht damit auseinander, dass solches nach überwiegender Rechtsprechung für einen Widerruf nach § 56f StGB nicht erforderlich ist (vgl. KG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 - juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 1988 - 2 Ws 238/88 - juris Rn. 4f.; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 56f Rn. 8a), sondern vielmehr jede in der Bewährungszeit begangene Straftat von einigem Gewicht genügt (KG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris Rn. 9).
  • KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen des Widerrufs wegen erneuter

    Es genügt nach der ständigen Rechtsprechung - auch des Senats - vielmehr jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - OLG Koblenz VRS 48, 263, 265; Senat BA 2001, 60; Beschlüsse vom 2. Februar 2005 - 5 Ws 595/04 - 28. November 2007 - 2 Ws 548/07 - und 15. Juni 2009 - 2 Ws 224/09 -).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 11/22
    Zutreffend hat die Strafvollstreckungskammer in ihrer angefochtenen Entscheidung dargelegt, dass es insoweit auf einen kriminologischen Zusammenhang zwischen Ursprungstat und Anlasstat nicht ankommt und die Taten auch nicht nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sein müssen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4.10.2008, 3 Ws 484/08; KG, Beschluss vom 25.06.2009, 2 Ws 252/09, zit. n. juris; KG StV 2012, 483).
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