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   OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06, 3 Ws 507/06   

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https://dejure.org/2006,7266
OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06, 3 Ws 507/06 (https://dejure.org/2006,7266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2006 - 3 Ws 466/06, 3 Ws 507/06 (https://dejure.org/2006,7266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 3 Ws 466/06, 3 Ws 507/06 (https://dejure.org/2006,7266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 403; ; StPO § 406 e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 403; StPO § 406 e
    Adhäsionsantrag; Adhäsionsbegehren; Adhäsionsverfahren; Adhäsion; Insolvenzverwalter; Verletzter; Rechtsnachfolger; Akteneinsicht; Einsicht

  • rechtsportal.de

    StPO § 403; StPO § 406 e
    Adhäsionsantrag; Adhäsionsbegehren; Adhäsionsverfahren; Adhäsion; Insolvenzverwalter; Verletzter; Rechtsnachfolger; Akteneinsicht; Einsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzteneigenschaft des Insolvenzverwalters an Stelle des Schuldners im Strafverfahren und entsprechdes Akteneinsichtsrecht; Adhäsionsklagebefugnis des Insolvenzverwalters an Stelle des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1223 (Ls.)
  • NStZ 2007, 168
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06
    Im Strafverfahren tritt der Insolvenzverwalter nicht an die Stelle des Schuldners, er ist auch nicht im Sinne des § 406 e StPO Verletzter und damit auch nicht etwa als solcher zur Akteneinsicht berechtigt (Senat in NStZ 1996, 565 m.w.N.).

    Dementsprechend tritt im Strafverfahren der Insolvenzverwalter nicht an die Stelle des Schuldners, er ist auch nicht im Sinne des § 406 e StPO Verletzter und damit auch nicht etwa als solcher zur Akteneinsicht berechtigt (Senat in NStZ 1996, 565 m. w. N.).

  • OLG Schleswig, 21.09.1993 - 1 Ws 283/93

    Fahrzeug; Beutegeld; Pfandrecht; Beschlagnahme; Pfandgläubiger; Entschädigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06
    Soweit das OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 21.9.1993 ( NStZ 1994, 99 ff. ) zur Begründung der Verletzteneigenschaft sogar von Zessionaren auf §§ 401, 412 BGB verweist, wird die Verkennung des spezifisch opferschutzrechtlichen Grundes der Privilegierung des Verletzten überdeutlich.
  • OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06
    Sie ist an die (natürliche oder juristische) Person des Verletzten gebunden und geht daher weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über" (OLG Koblenz, NJW 1988, 3275 ff.; OLG Hamm, NStZ 1996, 11 ).
  • LG Stuttgart, 25.09.1997 - 7 KLs 4/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06
    Das gilt nicht nur für das Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach § 406 e StPO, sondern auch für die Antragsberechtigung nach §§ 403 ff. StPO (so auch LG Stuttgart, NJW 1998, 322 für Schädigung der Konkursmasse - wie hier - vor Konkurseröffnung).
  • LG Essen, 21.12.2016 - 35 KLs 26/16

    Vorspiegeln der Entsorgung von übernommenen Quecksilber durch gewinnbringende

    Überwiegend wird jedoch die Ausdehnung des Antragsrechts nach § 403 StPO auf den Insolvenzverwalter in dieser Konstellation abgelehnt (vgl. etwas OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2006, Az.: 3 Ws 466/06, 3 Ws 507/06; OLG Thüringen, Beschluss vom 27.06.2011, Az.: 1 Ws 237/11, 1 Ws 242/11, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2021 - 4 StR 145/21

    Adhäsionsverfahren (Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters: Zeitpunkt der

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sie uneinheitlich beantwortet (vgl. die Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters generell (unabhängig vom Schädigungszeitpunkt) verneinend OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 Ws 466 u. 507/06, NStZ 2007, 168; für Schädigungen vor Insolvenzeröffnung ebenso OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 1 Ws 237/11, NStZ 2012, 350; Antragsberechtigung generell bejahend hingegen OLG Celle, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 Ws 296/07, NJW 2007, 3795, 3796).
  • KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13

    Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts in Haftbeschwerdeverfahren während

    Dieses Verhalten ist im Rahmen der Prognoseentscheidung, die bei der Beurteilung der Fluchtgefahr und Eignung milderer Maßnahmen zu treffen ist, zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 4 Ws 10/12 - KG, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 3 Ws 507/06 -), ohne dass insoweit die Frage eines Vertrauensschutzes für den Angeklagten maßgeblich wäre (so aber KG, Beschluss vom 16. November 2011 - 3 Ws 577/11 -).
  • KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12

    Untersuchungshaft: Haftverschonung bei hoher Straferwartung

    Allein die Höhe der hier im Raum stehenden Strafe steht einer Haftverschonung nicht entgegen (vgl. auch KG NJW 1994, 601 sowie KG, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 3 Ws 507/06 - und 20. Januar 2011 - 3 Ws 26/11 - Senat, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 4 Ws 40-41/06 - und 5. Dezember 2007 - 4 Ws 158/07 -).
  • OLG Hamburg, 27.11.2020 - 2 Rev 29/20

    Strafbemessung bei mehreren Straftaten: Anwendung der Grundsätze des

    § 354 Abs. 1 a StPO durch Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe um eine Woche selbst vornehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01 .2007 - 2 StR 583/06, NStZ 2007, 168, ; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 354 Rn. 26h; LR Franke, StPO, 26. Auflage, § 354 Rn. 56; MK-StPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl., § 354 Rn. 43).".
  • OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07

    Rechtstellung des Insolvenzverwalters hinsichtlich strafprozessual gepfändeter

    Dies soll lediglich nach teilweiser vertretener Auffassung dann nicht gelten, wenn die Schädigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO , 50. Aufl, § 403 Rdnr. 5; OLG Frankfurt, NStZ 2007, 168; LG Stuttgart, NJW 1998, 322 für die Konkursordnung ).
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