Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 56f Absatz 1 Nr. 1
Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verlängerung einer Geldstrafe im Wege des Strafbefehls; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Steuerhinterziehung
- Judicialis
StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.11.2005 - 21 (4/05)
- OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 25
- NStZ-RR 2008, 25
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten erfordert …
Eine Bindung an Entscheidungen des Tatgerichts, das über die neue Straftat geurteilt hat, findet im Gesetz ebenso wenig eine Grundlage, wie eine Nichteignung von Straftaten, die nur mit einer Geldstrafe geahndet wurden, zum Widerruf der Strafaussetzung (OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2007 - 3 Ws 527/07 -, zitiert nach juris, Rn 15). - KG, 16.07.2015 - 5 Ws 69/15
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf auf Grundlage rechtskräftiger …
Dabei wird vertreten, dass die rechtskräftige Verurteilung durch einen Strafbefehl ausreicht, um hierauf ohne weitere Prüfung im Strafvollstreckungsverfahren einen Widerruf zu stützen, und allenfalls eine Verletzung höherrangigen Rechts eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Anordnung in § 410 Abs. 3 StPO rechtfertigen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris Rz. 12;… Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 56f Rdn. 7).Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts genügt jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (…vgl. nur Beschlüsse vom 19. November 2014 - 2 Ws 362/14 - juris Rz. 7;… vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 594 - 595/13 - juris Rz. 10; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris Rz.13 ff.).
Zum anderen nimmt das Tatgericht bei der Verhängung einer Geldstrafe keine Einschätzung der Legalprognose vor, weshalb die Verhängung einer Geldstrafe für die Legalprognose ohne Bedeutung ist (…vgl. KG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 594 - 595/13 - juris Rz. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris Rz. 17).
- BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
Die Möglichkeit eines Widerrufs der Bewährung kann auf Grundlage der Urteilsfeststellungen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, weil der Angeklagte offenbar innerhalb der Bewährungszeit wegen eines Vorsatzdeliktes gemäß § 142 StGB, wenn auch nur zu einer Geldstrafe (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 -, juris Rdn. 13), verurteilt worden ist (UA S. 10) und der Angeklagte diese Tat auch innerhalb der Bewährungszeit begangen haben könnte.
- OLG Hamm, 24.02.2009 - 3 Ws 23/09
Sofortige Beschwerde
Dass die neue Tat nur mit einer Geldstrafe im Strafbefehlswege geahndet wurde, steht grundsätzlich dem Ergreifen von Maßnahmen im Sinne des § 56f StGB nicht entgegen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25). - VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung
sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris; Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris; KG Berlin, Beschluss vom. - OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08
Widerruf; Geldstrafe; Diebstahl geringwertiger Sachen
Aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe kann daher nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden (Senat NStZ-RR 2008, 25, 26 m.w.N.). - KG, 18.12.2013 - 2 Ws 594/13
Widerruf wegen einer mit Geldstrafe geahndeten Tat
Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers kann aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden, weil das Tatgericht, wenn es eine Geldstrafe verhängt, keine Einschätzung bezüglich der Legalprognose vornimmt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25, 26; Senat, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 Ws 56/12 -), zumal Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in Ausnahmefällen (§ 47 Abs. 1 StGB) zu verhängen sind. - VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der …
Des Weiteren nimmt er nicht dazu Stellung, dass eine Bindung des widerrufenden Gerichts an Entscheidungen des Tatgerichts, das über die neue Straftat geurteilt hat, im Gesetz keine Grundlage findet und das Tatgericht bei der Verhängung einer Geldstrafe eine Einschätzung der Legalprognose, wie sie die §§ 56, 56f StGB für verhängte Freiheitsstrafen verlangen, gar nicht vornimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007, NStZ-RR 2008, 25 [26]; KG…, Beschluss vom 2. April 2001 - 5 Ws 113/01 - juris Rn. 7). - KG, 19.07.2021 - 2 Ws 62/21
Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung
Insbesondere kann aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden, weil das Tatgericht, wenn es eine Geldstrafe verhängt, keine Einschätzung bezüglich der Legalprognose vornimmt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25, 26), zumal da Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in Ausnahmefällen (§ 47 Abs. 1 StGB) zu verhängen sind. - KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen des Widerrufs wegen erneuter …
Aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe kann daher nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25, 26). - KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14
Jugendstrafe: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung auf Grundlage eines …
- OLG Hamm, 06.12.2011 - 3 Ws 389/11
Reststrafenaussetzung und zwischenzeitlich erfolgte neue tatrichterliche Prognose
- OLG Celle, 29.07.2015 - 1 Ws 306/15
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Zweifel an der Richtigkeit des …