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   OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 616/21   

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https://dejure.org/2021,51872
OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 616/21 (https://dejure.org/2021,51872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2021 - 3 Ws 616/21 (https://dejure.org/2021,51872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 3 Ws 616/21 (https://dejure.org/2021,51872)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 29.11.2022 - 1 Ws 136/22

    Rechtsverletzung durch überlange Organisationshaft und Voraussetzungen für eine

    Zu beachten ist gleichwohl, dass der Vollzug der Organisationshaft durch ein befristetes Abweichen von der sich aus dem Urteilstenor i.V. mit § 67 Abs. 1 und Abs. 2 StGB ergebenden Reihenfolge der Vollstreckung der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe und der rechtskräftig verhängten Maßregel gekennzeichnet ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01, juris Rn. 32; so auch KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2020 - 5 Ws 93/20, juris Rn. 12, OLGSt StGB § 67 Nr. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2000 - 2 Ws 337/99, juris Rn. 16, NStZ 2000, 500; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.09.2020 - 1 Ws 205/20, juris Rn. 21, RuP 2021, 55; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2021 - 3 Ws 616/21, juris Rn. 7, NStZ-RR 2022; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2021 - 1 Ws (s) 325/21, juris Rn. 14, NStZ-RR 2022, 158; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.03.2021 - 1 Ws 44/21, juris Rn. 15, StV 2022, 316).

    Nach der Gegenauffassung bleibt dagegen auch bei der Feststellung einer Verletzung des Freiheitsgrundrechts des Betroffenen durch eine Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebots im Rahmen des Vollzugs von Organisationshaft eine Freilassung von einer Abwägung insbesondere mit den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit abhängig (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2021 - 3 Ws 616/21, juris Rn. 10, NStZ-RR 2022, 95; Beschluss vom 14.04.2022 - 7 Ws 51/22, juris Rn. 9, StraFo 2022, 587; LG Rottweil, Beschluss vom 02.06.2021 - 1 StVK 26/21, juris Rn. 31).

    Nur die Art und Weise des Freiheitsentzugs erfährt eine Modifikation, wenn in Fällen der überlangen Organisationshaft i.E. eine Verkehrung der sich aus dem Urteil i.V.m. § 67 StGB ergebenden Vollstreckungsreihenfolge vorliegt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2021 - 3 Ws 616/21, juris Rn. 12, NStZ-RR 2022, 95; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2022 - 4 Ws 213/22, juris Rn. 20, Justiz 2022, 222).

  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 7 Ws 51/22

    Unzulässige Organisationshaft

    Dabei ist in die Betrachtung einzustellen, ob die Vollstreckungsbehörde unverzüglich die gebotenen Schritte eingeleitet hat, um eine umgehende Verlegung des Verurteilten in eine Entziehungsanstalt, notfalls auch abweichend vom Vollstreckungsplan oder durch Verlegung in ein anderes Bundesland, herbeizuführen (vgl. BVerfG NJW 2006, 427; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 25. Oktober 2019 - 3 Ws 705/19 und 28. Oktober 2021 - 3 Ws 616/21; OLG Düsseldorf NStZ 2021, 442; OLG Hamm BeckRS 2019, 39077, jeweils m. w. N.).
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