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   OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09   

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https://dejure.org/2009,3250
OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09 (https://dejure.org/2009,3250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2009 - 3 Ws 68/09 (https://dejure.org/2009,3250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 3 Ws 68/09 (https://dejure.org/2009,3250)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    VV RVG Vorbem. 4; RVG § 33; RVG § 56
    Termisvertreter; Gebühren; Einzeltätigkeit; Grundgebühr; Verfahrensgebühr; Terminsgebühr; Zuständigkeit; Kammer; Einzelrichter

  • Burhoff online

    § 33 RVG
    Terminsvertreter; Einzeltätigkeit; volle Vertretung; Zuständigkeit; Kammer; Einzelrichter

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 1 VV
    Terminsvertreter; Einzeltätigkeit; volle Vertretung; Zuständigkeit; Kammer; Einzelrichter

  • openjur.de

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers; Terminsvertreter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 RVG; §§ 2 Abs. 2, 45 Abs. 3 RVG, Anl. 1 Teil 4 Abschn. 1 RVG
    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers; Terminsvertreter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des als Terminsvertreter bestellten Pflichtverteidigers; Rechtsfolgen der Entscheidung des Gesamtspruchkörpers in Kostensachen

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2; ; RVG § 33 Abs. 8; ; RVG § 45 Abs. 3; ; RVG § 56 Abs. 2; ; RVG Anl. 1 Teil 4 Abschn. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des als Terminsvertreter bestellten Pflichtverteidigers; Rechtsfolgen der Entscheidung des Gesamtspruchkörpers in Kostensachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Abrechnung der Tätigkeit als "Terminsvertreter" des Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Grundsätzlich ist auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung der einzelnen Hauptverhandlungstermine mit der jeweiligen Terminsgebühr abgegolten (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 408 Rdn. 16 nach juris; StRR 2009, 438 Rdn. 15 nach juris; OLG Karlsruhe StraFo 2008, 439 Rdn. 7 nach juris; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO., VV 4118 - 4123 Rdn. 5 mwN.; Burhoff, RVG, aaO. Vorbemerkung 4 Rdn. 62 mit zahlreichen Nachweisen zur oberlandesgerichtlichen Rspr.).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2014 - 1 Ws 148/14

    Vergütung des Strafverteidigers: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters für den

    b) Nach anderer, inzwischen wohl überwiegender Auffassung beschränkt sich der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger eines Angeklagten bestellt worden ist, nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 2935 - Rn. 4 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.10.2008 - 1 Ws 318/08, Rn. 3 f. nach juris; OLG Hamm AGS 2007, 37 f. - Rn. 13 ff. nach juris und Beschl. v. 05.05.2009 - 3 Ws 68/09, Rn. 13 ff. nach juris; OLG München NStZ-RR 2009, 32 - Rn. 10 f. nach juris und AGS 2014, 174 ff. - Rn. 14 ff. nach juris; OLG Köln AGS 2011, 286 f. - Rn. 5 ff. nach juris; OLG Bamberg, Beschl. v. 21.12.2010 - 1 Ws 700/10, Rn. 6 ff. nach juris; Thüringer OLG JurBüro 2011, 478 f. - Rn. 7 ff. nach juris; Burhoff, a. a. O.).
  • OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12

    Pflichtverteidigervergütung: Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

    Hierdurch soll - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2010, 1744) - ein ressourcenschonender Personaleinsatz einerseits und eine zügige Verfahrensförderung andererseits ermöglicht werden (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 69, 110f.).
  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

    Rechtsanwältin A. habe eine so "umfassende, eigenverantwortliche und inhaltlich unbeschränkte Beistandsleistung als Verteidigerin entfaltet", dass ihre Terminswahrnehmung der eines "ordentlichen Pflichtverteidigers" gleichstehe (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 3 Ws 68/09 - OLG Stuttgart, aa0).
  • LSG Bayern, 18.01.2010 - L 13 SF 288/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Eine Übertragungsentscheidung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2009, Az.: 3 Ws 68/09) und ist vorliegend durch gerichtliches Schreiben den Beteiligten mitgeteilt worden.
  • OLG Nürnberg, 15.11.2017 - 2 AR 40/17

    Gebühren eines Pflichtverteidigers für ein überdurchschnittlich umfangreiches

    Grundsätzlich sind auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung der einzelnen Hauptverhandlungstermine sowie die Vor- und Nachbesprechungen des Verteidigers mit seinem Mandanten mit der jeweiligen Terminsgebühr abgegolten (vgl. BGH StRR 2014, 39 Rdn. 6 nach juris; StRR 2014, 198 Rdn. 6 nach juris; OLG Hamm AGS 2006, 408 Rdn. 16 nach juris; StRR 2009, 438 Rdn. 15 nach juris; OLG Karlsruhe StraFo 2008, 439 Rdn. 7 nach juris; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO., W 4118 - 4123 Rdn. 5 m.w.N.; Burhoff, RVG, aaO. Vorbemerkung 4 Rdn. 62 mit zahlreichen Nachweisen zur oberlandesgerichtlichen Rspr.; anders nur OLG Bremen StraFo 2012, 39, Rdn. T1 nach juris).
  • OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Funktionelle Zuständigkeit bei Kostenerinnerung;

    Dies widerspricht nicht nur dem klaren Wortlaut des § 33 Abs. 8 S. 1 RVG, sondern auch der mit der Einführung der Einzelrichterzuständigkeit verfolgten gesetzgeberischen Intention, den mit einer Entscheidung durch das Richterkollegium verbundenen personellen Aufwand gemessen an der Bedeutung der kostenrechtlichen Rechtsmittelverfahren in Grenzen zu halten (vgl. BT- Drucks. 14/4722, S. 111 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2009 (3 Ws 68/09 bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10

    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben

    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob diese Ausführungen, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls auch, dann Geltung beanspruchen, wenn statt des bestellten Pflichtverteidigers ein anderer Rechtsanwalt für einen einzelnen Hauptverhandlungstag zum Pflichtverteidiger bestellt wird (a. A. insoweit OLG Karlsruhe StraFo 2008, 439; OLG München NStZ-RR 2009, 32; OLG Hamm RVGreport 2009, 309; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 1 Ws 318/08 - zit. nach juris; s. a. Burhoff RVGreport 2008, 462).
  • OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09

    Vergütung des beigeordneten Terminsvertreters

    Die vom OLG Hamm am 05.05.2009 (RVGreport 2009, 309) getroffene Entscheidung, wonach dem dortigen Antragsteller neben der Terminsgebühr eine Grundgebühr zustehe, kann sich nicht zu Gunsten des Antragstellers im vorliegenden Fall auswirken.
  • LG Aachen, 10.03.2020 - 60 Qs 8/20

    Pflichtverteidigervergütung; Wahlverteidigervergütung; Verzicht; Doppelbelastung;

    Gemäß §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 8 Satz 1 RVG entscheidet das Kollegialgericht grundsätzlich durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn - wie hier - die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 08.11.2006 - 3 Ws 80/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 451/08, juris Rn. 8 ff.; OLG Hamm, Beschl. v. 05.05.2009 - 3 Ws 68/09, juris Rn. 8 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 19.12.2008 - 2 W 626/08, juris Rn. 2).
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