Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.01.2008

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   OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707 - 709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07   

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OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707 - 709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,12912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2008 - 3 Ws 707 - 709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,12912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,12912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

  • Judicialis

    StGB § 67 d Abs. 5; ; StPO § 140

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 39
  • StV 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).

    Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007, a.a.O. m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abbruch der Maßregel wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann; einer absoluten Sicherheit bedarf es nicht, da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2016 - 2 Ws 22/16 - juris; vgl. auch: OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.2008 - 3 Ws 707-709/07 - juris).
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann; einer absoluten Sicherheit bedarf es nicht, da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt (vgl. Senat, aaO.; OLG Hamm, 3 Ws 707-709/07 v. 03.01.2008 - StV 2008, 316).
  • OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12

    Drogenrückfall; Drogenabhängigkeit; Entziehungsanstalt; Maßregel; Suchtverhalten;

    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 3 Ws 707 -709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 - zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11

    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzuges gemäß § 64 StGB ist, dass in der Gesamtschau des bisherigen Verhaltens des Verurteilten einschließlich der in der Klinik verbrachten Zeit im Rahmen einer zu stellenden Prognose aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707-709/07 -, NStZ 2009, 39; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299 ).
  • OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15

    Zuverlässige Erkenntnisgrundlage bzgl. der Prognose der mangelden hinreichend

    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 -709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07, juris, Rn. 11 ).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07

    Therapieunwilligkeit

    3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07

    Therapieunwilligkeit

    3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07.
  • OLG Braunschweig, 22.01.2020 - 1 Ws 304/19

    Erfolglose Beschwerde gegen Nichtfeststellung von endender Suchttherapie; Kein

    Bei der Prognoseentscheidung muss der gesamte Verlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden (OLG Braunschweig, Beschl. vom 7. Januar 2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. vom 3. Januar 2008, 3 Ws 707/07 , Rn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 30.12.2009 - 1 Ws 739/09

    Voraussetzungen für die Erledigterklärung der Maßregel bei einer Krise im Rahmen

    Eine Krise im Rahmen einer Entziehungsbehandlung rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Beendigung des Maßregelvollzugs, auch nicht Therapieunwilligkeit oder Therapieunfähigkeit, solange Möglichkeiten der Abhilfe bestehen (vgl. OLG Hamm, NStZ 09, 39).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

  • Judicialis

    StGB § 67 d Abs. 5; ; StPO § 140

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 39
  • StV 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).

    Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007, a.a.O. m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abbruch der Maßregel wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).
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