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   OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 3 Ws 85/87   

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https://dejure.org/1988,3492
OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 3 Ws 85/87 (https://dejure.org/1988,3492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1988 - 3 Ws 85/87 (https://dejure.org/1988,3492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 3 Ws 85/87 (https://dejure.org/1988,3492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2145
  • JR 1989, 435
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    Durch ihn wird - von § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO gesetzlich klargestellt - im Strafbefehlsverfahren die öffentliche Klage erhoben (§ 170 Abs. 1 StPO); die Antragsschrift steht der Anklageschrift gleich (vgl. BTDrucks. 10/1313, S. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1988 - 3 Ws 85/87, JR 1989, 435, 437 mit Anm. Rieß; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juli 1996 - 2 Ss 292/96, NJW 1996, 2879; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. August 2006 - Ss 247/06 (I 80), BeckRS 2006, 09761; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 St OLG Ss 240/11, BeckRS 2012, 5180; BayObLG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 5 St RR 21/01, StV 2002, 356; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2004 - 1 Ss 189/04, StV 2005, 598).
  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

    Unter Berufung auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NJW 1989, 2145 = wistra 1988, 365 = JR 1989, 435 mit Anm. Rieß und in NStZ 1991, 99 = wistra 1991, 32 hat es für erforderlich gehalten, dass eine Anklageschrift wegen Steuerhinterziehung, wenn diese ihre Umgrenzungsfunktion erfüllen soll, folgende Angaben enthalten muss:.

    Durch die unrichtige Jahreserklärung wird der durch die unrichtigen Voranmeldungen bewirkte Erfolg der Umsatzsteuerverkürzung lediglich bekräftigt, so dass in ihr nur eine mitbestrafte Nachtat erblickt werden kann (OLG Düsseldorf, wistra 1988, 365, 366 m.w.N.).

    Es fehlt auch die Angabe ihrer Mindestzahl und - mangels Zuordnung der hinterzogenen Steuerbeträge zu den Einzelakten - auch an der Möglichkeit, diese gegeneinander abzugrenzen (vgl. OLG Düsseldorf, wistra 1988, 365, 369).".

    In den Beschlüssen vom 261.5.1988 (NJW 1989, 2145) und 23.12.1981 (NStZ 1982, 335 ) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über sofortige Beschwerden entschieden.

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    4 St 159/91">1992, 238; OLG Karlsruhe wistra 1994, 319; a.A. OLG Düsseldorf wistra 1982, 159; 1991, 32; NJW 1989, 2145).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    In Steuerstrafsachen können in der Regel Tatablauf und Schuldumfang nicht schon durch die bloße Angabe der betroffenen Steuerart und der Summe der jeweils verkürzten Abgaben hinreichend deutlich gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 2145; NStZ 1982, 335 [336]; NStZ 1991, 99 [100]; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 1980 - 6 Ws 227/80).

    Ebenso gehört zur Identifizierung von Ertragssteuern die Darstellung, worin die Unrichtigkeit der Steuererklärung besteht, ob und durch welche Manipulationen Erträge falsch oder gar nicht angegeben, und/oder auf welche Weise zu Unrecht Steuervergünstigungen in Anspruch genommen worden sind (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 2145 [2146]).

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Mit welchen näheren Tatsachen eine Tat genügend gekennzeichnet ist, läßt sich nicht allgemein sagen, sondern hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH NStZ 1984, 469 m. w. Nachw.; BGHSt 40, 44, 45 = NStZ 1994, 350, 351; BGH NStZ 1995, 245; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2145; SenE v. 08.11.1994 - Ss 427/94 - m. w. Nachw.; SenE v. 20.01.1995 - Ss 577/94 - SenE v. 17.04.1998 - Ss 135-136/98 - Krause/Thon StV 1985, 252, 253 m. w. Nachw.).

    Freilich ist auch in der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 23.12.1981 = NStZ 1982, 335, 336; Beschl. v. 26.05.1988 = NJW 1989, 2145 f. = wistra 1988, 365 = JR 1989, 435 m. Anm. Rieß; Urt. v. 30.10.1990 = NStZ 1991, 99 = wistra 1991, 32) die Ansicht vertreten worden, daß eine Anklage wegen Steuerhinterziehung, um ihrer Umgrenzungsfunktion zu genügen, einen Vergleich der gesetzlich geschuldeten Steuer mit derjenigen enthalten müsse, die aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Täters nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig angemeldet oder festgesetzt wurde.

  • OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    Die Annahme der Strafkammer, daß die Berufung der Staatsanwaltschaft wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden sei, begegnet hier daher auch deswegen rechtlichen Bedenken, weil zur Feststellung des Schuldumfangs einer (fortgesetzten) Steuerhinterziehung in der Regel die genaue Darstellung der steuerlich erheblichen Umstände und die Berechnungen der hinterzogenen Abgaben im Einzelfall erforderlich, zumindest jedoch genaue Feststellungen dazu zu treffen sind, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen welcher Abgabeart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (BGH, Wistra 93, 342 f, 343), wobei bei mehreren Beteiligten an einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch erkennbar sein muß, welches Tun oder Unterlassen des jeweiligen Beteiligten Gegenstand der Aburteilung ist (im einzelnen z.B. LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 267 , Rdnr. 37; Senatsbeschluß vom 3. September 1990 - Ss 57/90 (131/90); BGH, Wistra 87, 71 ff, 72; 90, 100 f; NJW 94, 2368; BayObLG, NJW 89, 2145 f; …
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