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KG, 01.07.1992 - 3 Ws (B) 92/92, 2 Ss 43/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geschwindigkeit; Messung; Abzug; Sicherheitsabzug; HICO-NEAS-Geschwindigkeitsmeßgerät
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 41 Abs. 2 S. 7
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVO § 41 Abs. 2 S. 7
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung …
Die abstrakte Gefährlichkeit der vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 % muss umso mehr bejaht werden, als sich andere Kraftfahrer erfahrungsgemäß nicht darauf einstellen, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von einer einzelnen Kraftfahrerin in einem derart hohen Maß überschritten wird (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 1992 - 3 Ws [B] 92/92 -). - KG, 08.11.1995 - 3 Ws (B) 407/95 Das Hico-Neas-Meßsystem, ein seit 1988 in Berlin zum Einsatz kommendes anerkanntes Meßverfahren (vgl. KG VRS 78, 146 ff. = NZV 1990, 160 ; KG VRS 85, 59 ff. sowie Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 1993 - 3 Ws (B) 644/93 - und 27. Januar 1995 - 3 Ws (B) 525/94 -), ergab auf einer Meßstrecke von 585 Metern innerhalb der gemessenen Zeit von 14, 98 Sekunden eine von einem geeichten Meßgerät errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit von 141, 3 km/h. Nach Vornahme eines möglichen Fehlerquellen hinreichend Rechnung tragenden Sicherheitsabzugs von 10 % (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1995, a.a.O.; KG VRS 78, 146, 150) ist dem Betroffenen eine gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit von 127 km/h zur Last gelegt worden.