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   OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - I-3 Wx 130/13   

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https://dejure.org/2014,10251
OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - I-3 Wx 130/13 (https://dejure.org/2014,10251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2014 - I-3 Wx 130/13 (https://dejure.org/2014,10251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - I-3 Wx 130/13 (https://dejure.org/2014,10251)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - 3 Wx 130/13
    Danach hat das Nachlassgericht im Falle eines vermögenden (nicht mittellosen) Nachlasses grundsätzlich einerseits einen Stundensatz zu bestimmen und hierbei gemäß § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB ausschlaggebend auf die für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnisse des Pflegers sowie auf die Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte abzustellen, andererseits den Umfang dieser Geschäfte durch den konkreten Zeitaufwand, also die Zahl der zu vergütenden Stunden zu berücksichtigen, wobei die vom Nachlasspfleger vorzulegende Aufstellung über seinen Zeitaufwand vom Gericht auf ihre Plausibilität zu überprüfen ist, gegebenenfalls mit dem Verlangen weiterer Nachweise (BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.11.2013, § 1960 Rdnr. 18 f; MK Leipold, BGB, 6. Aufl. 2013, § 1960 Rdnr. 73 f; Palandt-Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1960 Rdnr. 23; Senat, FamRZ 2013, S. 815 ff; zur älteren Rechtslage bereits BayObLG NJW-RR 2000,S. 1392 ff).
  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02

    Vergütungsfestsetzung für ehrenamtlich tätigen Nachlaßpfleger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - 3 Wx 130/13
    Darüber hinaus lässt er erkennen, dass es für die Angemessenheit der Vergütung auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen soll; schon aus diesem Grunde kommt, weil sie dem nicht gerecht wird, die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses nicht mehr in Betracht, mag auch die Höhe dieses Vermögens mittelbar Bedeutung gewinnen, nämlich wenn durch sie Umfang und Schwierigkeit der Geschäfte beeinflusst werden (OLG Hamm FamRZ 2003, S. 116 f).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 308/11

    Anforderungen und Beurteilungszeitpunkt bei Mittellosigkeit des Nachlasses;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - 3 Wx 130/13
    Danach hat das Nachlassgericht im Falle eines vermögenden (nicht mittellosen) Nachlasses grundsätzlich einerseits einen Stundensatz zu bestimmen und hierbei gemäß § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB ausschlaggebend auf die für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnisse des Pflegers sowie auf die Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte abzustellen, andererseits den Umfang dieser Geschäfte durch den konkreten Zeitaufwand, also die Zahl der zu vergütenden Stunden zu berücksichtigen, wobei die vom Nachlasspfleger vorzulegende Aufstellung über seinen Zeitaufwand vom Gericht auf ihre Plausibilität zu überprüfen ist, gegebenenfalls mit dem Verlangen weiterer Nachweise (BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.11.2013, § 1960 Rdnr. 18 f; MK Leipold, BGB, 6. Aufl. 2013, § 1960 Rdnr. 73 f; Palandt-Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1960 Rdnr. 23; Senat, FamRZ 2013, S. 815 ff; zur älteren Rechtslage bereits BayObLG NJW-RR 2000,S. 1392 ff).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 11 Wx 11/15

    Nachlasspflegschaft: Vergütung eines anwaltlichen Nachlasspflegers bei einer

    Vielfach wird in neueren obergerichtlichen Entscheidungen zwischen einfachen, mittleren und schwierigen Pflegschaften unterschieden, wobei für Nachlässe mittleren Schwierigkeitsgrades Sätze von 43 EUR (OLG Dresden ZEV 2007, 526), 70 bis 90 EUR (OLG Jena, a. a. O.), 90 EUR (OLG Schleswig RPfleger 2014, 22, juris-Rn. 18), 100 bis 110 EUR (OLG Celle RPfleger 2012, 257, juris-Rn. 10), 110 EUR (KG FamRZ 2012, 818; OLG Hamm FGPrax 2014, 165; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 3 Wx 130/13, juris-Rn. 8; wohl auch OLG Stuttgart Rpfleger 2013, 396) angesetzt werden.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - 3 Wx 189/19

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Dazu hat der Nachlasspfleger eine Aufstellung über seinen Zeitaufwand vorzulegen, die vom Gericht auf ihre Plausibilität zu überprüfen ist; gegebenenfalls sind dem Gericht weitere Nachweise vorzulegen (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2014, Az. I-3 Wx 130/13, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 245/13

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers nach Einschaltung eines

    All dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats (zuletzt: Beschluss vom 17. Januar 2014 in Sachen I-3 Wx 130/13 mit zahlreichen Nachweisen); hieran wird nach Überprüfung festgehalten.
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 3 Wx 101/16
    Darüber hinaus lässt er erkennen, dass es für die Angemessenheit der Vergütung auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen soll; schon aus diesem Grunde kommt, weil sie dem nicht gerecht wird, die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses nicht mehr in Betracht (Senat FGPrax 2014, 261; Beschluss vom 17. Januar 2014, I-3 Wx 130/13, zitiert nach juris, m.w.Nw.).

    Bei Zugrundelegen eines mittleren Stundensatzes von 110, 00 EUR für einen anwaltlichen berufsmäßigen Nachlasspfleger (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2014, I-3 Wx 130/13, zitiert nach juris) begegnet die Festsetzung von 80, 00 EUR pro Stunde im vorliegenden Fall keinen Bedenken.

  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 10 W 26/19
    Der vom Amtsgericht zutreffend ermittelte Stundensatz in Höhe von 110, 00 EUR entspricht zudem der obergerichtlichen Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen in vergleichbaren Konstellationen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 2012, I-3 Wx 308/11, Beschluss vom 17. Januar 2014, I-3 Wx 130/13, und Beschluss vom 18. April 2017, 3 Wx 101/16, jeweils zitiert aus juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2011 - I-15 W 632/10 -, juris).
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