Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - I-3 Wx 13/13, 3 Wx 13/13, I-3 Wx 14/13, 3 Wx 14/13   

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OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - I-3 Wx 13/13, 3 Wx 13/13, I-3 Wx 14/13, 3 Wx 14/13 (https://dejure.org/2013,5921)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2013 - I-3 Wx 13/13, 3 Wx 13/13, I-3 Wx 14/13, 3 Wx 14/13 (https://dejure.org/2013,5921)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - I-3 Wx 13/13, 3 Wx 13/13, I-3 Wx 14/13, 3 Wx 14/13 (https://dejure.org/2013,5921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Einlage in einer GmbH & Co KG durch einen Mitgliederwechsel; Erhöhung der Kommanditeinlagen anderer Kommanditisten unter Ausnutzung der Vollmacht für den Vollmachtgeber; Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung zum Handelsregister

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung ins Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    HGB §§ 12, 143, 161, 174, 175
    Anmeldung, Auslegung, Ausscheiden, Beitritt, Gesamtrechtsnachfolge, Gesellschaftsrecht, Hafteinlage, Handelsregister/Registergericht, Kommanditgesellschaft, Publikumsgesellschaft, Vollmacht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung ins Handelsregister

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach - HRA 4753
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - I-3 Wx 13/13, 3 Wx 13/13, I-3 Wx 14/13, 3 Wx 14/13

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 746
  • FGPrax 2013, 180
  • NZG 2013, 540
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 293/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 Wx 13/13
    Die angegriffene Zwischenverfügung vom 17. Dezember 2012 hat bereits aus formalen Gründen keinen Bestand und ist aufzuheben, weil sie nicht durch Beschluss ergangen ist (vgl. Senat, NJW-RR 2012, 560).

    Die angegriffene Zwischenverfügung vom 17. Dezember 2012 hat bereits aus formalen Gründen keinen Bestand und ist aufzuheben, weil sie nicht durch Beschluss ergangen ist (vgl. Senat, NJW-RR 2012, 560).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2011 - 3 Wx 228/11

    Keine Zwischenverfügung im Hinblick auf das Eintragungsgesuch eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 Wx 13/13
    In diesem Falle ist aber für eine Aufrechterhaltung der Zwischenverfügung, die es dem Anmeldenden ermöglichen soll, Vollzugshindernisse vor einer endgültigen Ablehnung der Eintragung zu beheben, kein Raum mehr, sondern über den Eintragungsantrag zu entscheiden (vgl. Senat, NJOZ 2012, 3).

    In diesem Falle ist aber für eine Aufrechterhaltung der Zwischenverfügung, die es dem Anmeldenden ermöglichen soll, Vollzugshindernisse vor einer endgültigen Ablehnung der Eintragung zu beheben,  kein Raum mehr, sondern über den Eintragungsantrag zu entscheiden (vgl. Senat, NJOZ 2012, 3).

  • KG, 01.03.2005 - 1 W 4/04

    Handelsregistereintragung: Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 Wx 13/13
    Dem Wortlaut der Vollmacht muss sich demnach eindeutig entnehmen lassen, dass sie auch Handelsregisteranmeldungen der getätigten Art umfasst; eine Auslegung über den Wortlaut hinaus ist unzulässig (OLG Schleswig, FG-Prax 2010, 147; KG FG-Prax 2005, 173; Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2, Auflage 2008, § 12 Rdz. 67; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012 § 12 Rdz. 3).

    Dem Wortlaut der Vollmacht muss sich demnach eindeutig entnehmen lassen, dass sie auch Handelsregisteranmeldungen der getätigten Art umfasst (OLG Schleswig, FG-Prax 2010, 147; KG FG-Prax 2005, 173; Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2, Auflage 2008, § 12 Rdz. 67; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012 § 12 Rdz. 3).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2010 - 20 W 143/10

    Handelsgeistereintragung: Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 Wx 13/13
    Diese Einschränkung beruht auf der Erwägung, dass mit der Pflicht zur Anmeldung durch alle Gesellschafter eine Gewähr für die Richtigkeit der angemeldeten Tatsache erreicht werden soll (OLG Frankfurt,  FG-Prax 2010, 305).

    Diese Einschränkung beruht auf der Erwägung, dass mit der Pflicht zur Anmeldung durch alle Gesellschafter eine Gewähr für die Richtigkeit der angemeldeten Tatsache erreicht werden soll (OLG Frankfurt FG-Prax 2010, 305).

  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09

    Beschwerdebefugnis mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 Wx 13/13
    Dem Wortlaut der Vollmacht muss sich demnach eindeutig entnehmen lassen, dass sie auch Handelsregisteranmeldungen der getätigten Art umfasst; eine Auslegung über den Wortlaut hinaus ist unzulässig (OLG Schleswig, FG-Prax 2010, 147; KG FG-Prax 2005, 173; Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2, Auflage 2008, § 12 Rdz. 67; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012 § 12 Rdz. 3).

    Dem Wortlaut der Vollmacht muss sich demnach eindeutig entnehmen lassen, dass sie auch Handelsregisteranmeldungen der getätigten Art umfasst (OLG Schleswig, FG-Prax 2010, 147; KG FG-Prax 2005, 173; Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2, Auflage 2008, § 12 Rdz. 67; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012 § 12 Rdz. 3).

  • RG, 17.01.1934 - V 314/33

    1. Von welchen Grundsätzen ist bei der Auslegung einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 Wx 13/13
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass, soweit der größere Umfang der Vollmacht nach allgemeinen Auslegungskreterien nicht feststellbar ist, nur der geringere Umfang gilt (KG, OLGZ 1976, 29, 31; RGZ 143, 196, 199).

    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass, soweit der größere Umfang der Vollmacht nach allgemeinen Auslegungskreterien nicht feststellbar ist, nur der geringere Umfang gilt (KG, OLGZ 1976, 29, 31; RGZ 143, 196, 199).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - 3 Wx 31/14

    Auslegung einer Vollmacht des Alleingeschäftsführers zur Vertretung einer GmbH

    Diese Einschränkung beruht auf der Erwägung, dass mit der Pflicht zur Anmeldung durch alle Geschäftsführer eine Gewähr für die Richtigkeit der angemeldeten Tatsache erreicht werden soll (Senat, FG-Prax 2013, 180; OLG Frankfurt, FG-Prax 2010, 305).
  • OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14

    Anforderungen an die Versicherung des Liquidators oder Geschäftsführers einer

    Es liegt kein Fall vor, in dem der Erlass einer Zwischenverfügung von vornherein sinnlos erscheinen muss, weil der Anmeldende ernsthaft und endgültig zu erkennen gegebenhat, dass er nicht gewillt ist, die Anmeldung anzupassen (vgl. zu einem solchen Fall OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 746 ).
  • KG, 17.08.2021 - 22 W 45/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Anmeldung eines

    Ergeben sich Unklarheiten, so ist von dem geringeren Umfang der Vollmacht auszugehen, wenn sich der größere Umfang nicht zweifelsfrei nachweisen lässt (KG, Beschluss vom 20. Juni 1975 - 1 W 455/75 -, OLGZ 1976, 29, 31; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 20 W 143/10 -, juris, Rn. 36; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2013 - I-3 Wx 13/13 -, juris, Rn. 24).
  • KG, 13.06.2016 - 20 SchH 1/16
    Zu der von den Antragstellern zitierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (abgedruckt in NJW-RR 2013, 746f.), wonach eine Auslegung einer Vollmacht über den Wortlaut hinaus unzulässig sei (vgl. ebenso OLG Schleswig, NZG 2010, 957 f.; KG, NZG 2005, 626 f.), ist festzustellen, dass diese einen anderen, mit dem hiesigen nicht zu vergleichenden Sachverhalt betrifft.
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   OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - I-3 Wx 14/13   

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OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - I-3 Wx 14/13 (https://dejure.org/2013,8654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2013 - I-3 Wx 14/13 (https://dejure.org/2013,8654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - I-3 Wx 14/13 (https://dejure.org/2013,8654)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2013 - 11 Wx 64/13

    Anmeldung zum Handelsregister aufgrund einer Generalvorsorgevollmacht

    cc) Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2013 (3 Wx 14/13, BeckRS 2013, 06208) lassen sich weitere Grundsätze für die Auslegung von Generalvollmachten - wie sie hier erteilt worden sind - nicht entnehmen.
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