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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14   

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https://dejure.org/2014,18443
OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14 (https://dejure.org/2014,18443)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.07.2014 - 3 Wx 15/14 (https://dejure.org/2014,18443)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 3 Wx 15/14 (https://dejure.org/2014,18443)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trust; Trustee; Testamentary-Trust; Beneficiaries; Erbstatut; Testamentsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Testaments bei Verwendung materiell-rechtlicher Institute nach ausländischem Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das englische Testament - und seine Auslegung bei deutschem Erbstatut

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten Testaments bei Geltung deutschen Erbstatuts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten Testaments bei Geltung deutschen Erbstatuts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 357
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10

    EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
    Über sie kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (vgl. Senat, Beschluss vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, SG Prax 2010, 106 ff = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff).
  • KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11

    Gegenständlich beschränkter Erbschein für den beweglichen Nachlass in

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
    Das BayObLG stimmt in der zitierten Entscheidung der auch im Übrigen in der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung ganz weitgehend vertretenen Auffassung zu, dass im Falle der Testierung nach englischem Recht durch Errichtung eines Testamentary-Trusts der "Trustee" regelmäßig nicht als Erbe anzusehen ist, sondern in aller Regel seine Einsetzung in die Anordnung einer Testamentsvollstreckung umzudeuten bzw. dies entsprechend auszulegen ist, während als testamentarische Erben nur die Letztbegünstigten "beneficiaries" in Betracht kommen, bei denen indes im Einzelfall zu klären ist, ob sie tatsächlich Erben oder aber nur Vermächtnisnehmer sein sollen (BayObLG, a.a.O., bei juris Rn. 66, 68; KG ZEV 2012, 593 ff bei juris Rn. 16; Mayer in MüKo BGB, a.a.O., § 2369 Rn. 35 f; Birk in MüKo BGB, 5. Aufl. 2010, Art. 25 EBGB Rn. 336 f; Dörner in Staudinger, a.a.O., Art. 25 EBGB, Rn. 893 f).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
    Ist das Testament vom 22. April 2005 im Übrigen nach englischem Ortsrecht formgültig und dies gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 EGBGB auch maßgeblich (vgl. zu einem entsprechenden Fall eines testamentary-trust nach kanadischem Recht BayObLG ZEV 2003, 503 ff bei juris Rn. 43, 52), so ist für die Auslegung des Testaments nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB aber deutsches Recht als Erbstatut anzuwenden.
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
    Über sie kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (vgl. Senat, Beschluss vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, SG Prax 2010, 106 ff = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff).
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
    Wegen seines begrenzten Kanons der Sachenrechte kann das deutsche Recht eine solche Aufspaltung des Eigentums nicht anerkennen (vgl. BGH NJW 1984, 2762 ff bei juris Rn. 45 ff; Mayer in MüKo BGB, 6. Aufl. 2013, § 2369 Rn. 35; Süß in Mayer-Süß, Handbuch Pflichtteilsrecht, 2. Aufl. 2010, Rn. 271; Süß in Süß, Erbrecht in Europa, a.a.O., S. 200 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15

    Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der

    Diese Anordnung ist auf der Grundlage des gem. Art. 25 EG- BGB anzuwendenden deutschen Sachrechts als Anordnung einer Testamentsvollstreckung auslegungsfähig (OLG Schleswig FamRZ 2015, 357 Rn. -Juris - 28 unter Hinweis auf BayObLG ZEV 2003, 503 ff.).
  • OLG Schleswig, 11.02.2015 - 3 Wx 90/14

    Adressat der Erbausschlagung durch eine in Großbritannien lebende Erbin

    In Großbritannien könne die Annahme der Erbschaft aber formlos gegenüber dem Personal Representative erklärt werden, also gegenüber dem Verwalter, dem der Nachlass zunächst anfalle (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 9. Juli 2014 - 3 Wx 15/14 -, [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.02.2014 - I-3 Wx 15/14   

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https://dejure.org/2014,3348
OLG Düsseldorf, 04.02.2014 - I-3 Wx 15/14 (https://dejure.org/2014,3348)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.2014 - I-3 Wx 15/14 (https://dejure.org/2014,3348)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 (https://dejure.org/2014,3348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 151
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 23.09.2015 - 15 W 293/15

    Begriff des berechtigten Interesses i.S. von § 12 Abs. 1 S. 1 GBO

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 151 und Beschluss vom 7.04.2015 - 3 Wx 61/15 - ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn.7 ff.).
  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Das Anliegen des Antragstellers ist vergleichbar mit einem Pflichtteilsberechtigten, dem in der Regel ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO in Verbindung mit § 46 GBV zuerkannt wird, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will (h. M., vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 -, Rn. 12 juris; Beschluss vom 07. April 2015 - I-3 Wx 61/15 -, Rn. 13, 14 juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 T 1/2005 -, Rn. 9 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 12 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, FGPrax 2014, 151 f.; OLG München, a.a.O.; KG NJW 2002, 223 ff.; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.).

    Eine schlüssige Darstellung der etwa geltend zu machenden erbrechtlichen Ansprüche oder konkreter, von der Grundbucheinsicht abhängender Entschließungen ist in einem solchen Fall nicht erforderlich (vgl. Senat, FGPrax 2014, 151, 152 f.

  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein

    bb) Die Stellung als Pflichtteilsberechtigter kann zwar ein berechtigtes Einsichtsinteresse begründen, weil zur Prüfung und Verfolgung erbrechtlicher Ansprüche die Kenntnis vom Grundbuchinhalt erforderlich sein kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12 = FamRZ 2013, 1070; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 151).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18

    Grundbucheinsicht - Klärung von Nachlassverbindlichkeiten

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, FGPrax 2014, 151 f.; OLG München, a.a.O.; KG NJW 2002, 223 ff.; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.).

  • OLG Hamm, 24.06.2022 - 15 W 53/22

    Anspruch eines Ehegatten auf Einsicht in das Grundbuch betreffend ein im Eigentum

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (vgl. z.B. OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 151; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943; Demharter, GBO, 32. Auflage, § 12 Rn.7 ff.).
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