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   OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - I-3 Wx 240/07   

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https://dejure.org/2008,5506
OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - I-3 Wx 240/07 (https://dejure.org/2008,5506)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.2008 - I-3 Wx 240/07 (https://dejure.org/2008,5506)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - I-3 Wx 240/07 (https://dejure.org/2008,5506)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich des Verhaltens eines Mieters der Wohnungseigentümer

  • Judicialis

    WEG § 18; ; WEG § ... 18 Abs. 1 a.F.; ; WEG § 18 Abs. 3 Satz 1 a.F.; ; WEG § 45 Abs. 1 a.F.; ; WEG § 47 Satz 1 a.F.; ; WEG § 47 Satz 2 a.F.; ; WEG § 48 Abs. 3 a.F.; ; WEG § 62 Abs. 1 a.F.; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 29; ; ZPO § 546; ; ZPO § 890

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1 a.F.
    Zulässigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich des Verhaltens eines Mieters der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch der WEG gegen Eigentümer auf Kündigung des Mieters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer können Kündigung einer störenden Mieterin fordern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch der WEG gegen Eigentümer auf Kündigung des Mieters bei Störungen? (IMR 2009, 211)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07

    Wohnungseigentum: Begründung einer Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 240/07
    Die Wohnungseigentümer können lediglich - mehrheitlich - beschließen, ob und in welchem Umfang ein bestehender Leistungsanspruch gegen einen einzelnen Miteigentümer geltend gemacht werden soll (OLG Zweibrücken NZM 2007, S. 572 f. m.w.Nachw.; Wenzel NZM 2004, S. 542 ff.; dem folgend Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 23 WEG Rdnr. 115a und § 22 WEG Rdnr. 218; vgl. auch BGH NJW 2004, S. 937/940 f.).

    Denn die Eigentümer wollen sich im Zweifel in den Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegen, die jedoch - wie gezeigt - gerade nicht eine Anspruchsbegründung umfassen (so auch OLG Zweibrücken a.a.O. und Elzer, Anm. zu dieser Entscheidung in: IMR 2007, 256; Staudinger-Bub a.a.O., § 22 WEG Rdnr. 218 m.w.Nachw.; wohl auch Bärmann-Merle, WEG, 10. Aufl. 2008, § 23 Rdnr. 51).

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 240/07
    Die Wohnungseigentümer können lediglich - mehrheitlich - beschließen, ob und in welchem Umfang ein bestehender Leistungsanspruch gegen einen einzelnen Miteigentümer geltend gemacht werden soll (OLG Zweibrücken NZM 2007, S. 572 f. m.w.Nachw.; Wenzel NZM 2004, S. 542 ff.; dem folgend Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 23 WEG Rdnr. 115a und § 22 WEG Rdnr. 218; vgl. auch BGH NJW 2004, S. 937/940 f.).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 240/07
    Denn mittelbarer Störer ist nicht nur derjenige Eigentümer, der seinem Mieter den Gebrauch seiner Sache mit der Erlaubnis zu den störenden Handlungen überlassen hat, sondern auch derjenige, der es unterlässt, den Mieter von dem fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten, mag dieser Gebrauch auch bereits nach dem Mietvertrag unerlaubt sein (BGH NJW 2006, S. 992 f.; BGH NJW 2000, S. 2901 ff.).
  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 26/05

    Voraussetzungen und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 240/07
    Denn mittelbarer Störer ist nicht nur derjenige Eigentümer, der seinem Mieter den Gebrauch seiner Sache mit der Erlaubnis zu den störenden Handlungen überlassen hat, sondern auch derjenige, der es unterlässt, den Mieter von dem fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten, mag dieser Gebrauch auch bereits nach dem Mietvertrag unerlaubt sein (BGH NJW 2006, S. 992 f.; BGH NJW 2000, S. 2901 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2006 - 3 Wx 181/05

    Eigentümer muss Kabelanschluss, Werbefolien beseitigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 240/07
    Das Beharren auf einer solchen nur formalen Position ohne materiellen Gehalt lässt die Rechtsordnung nicht zu (so ausdrücklich: BGH NJW 2004, S. 1035 ff.; dieser Entscheidung hat sich der Senat bereits mit Beschluss in NJW-RR 2006, S. 956 f. angeschlossen).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 240/07
    Das Beharren auf einer solchen nur formalen Position ohne materiellen Gehalt lässt die Rechtsordnung nicht zu (so ausdrücklich: BGH NJW 2004, S. 1035 ff.; dieser Entscheidung hat sich der Senat bereits mit Beschluss in NJW-RR 2006, S. 956 f. angeschlossen).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2007 - 5 W 2/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Eigentümers zur Verhinderung bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 240/07
    Die grundsätzliche Verpflichtung eines vermietenden Wohnungseigentümers, seinem Mieter, der von dem vermieteten Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum in unzulässiger Weise Gebrauch macht und dadurch die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigt, auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und notfalls das Mietverhältnis so schnell wie möglich zu beenden (dazu OLG Saarbrücken NJW 2008, S. 80 f.), darf in seiner Verfolgung durch die übrigen Eigentümer nicht unzumutbar erschwert werden.
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 221/15

    Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur

    Es stellt auch ein milderes Mittel dar, wenn die Wohnungseigentümer die Beendigung einer gegen § 14 Nr. 1 WEG verstoßenden Nutzung verlangen und eine darauf gerichtete Unterlassungsklage erheben (vgl. OLG Düsseldorf, ZWE 2009, 279, 280; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 18 Rn. 47).
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