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   OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 3 Wx 250/97   

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OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 3 Wx 250/97 (https://dejure.org/1997,2959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.1997 - 3 Wx 250/97 (https://dejure.org/1997,2959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 3 Wx 250/97 (https://dejure.org/1997,2959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 192
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Auch in der Rechtsprechung zu § 14 Abs. 5 Heimgesetz (Bund) bzw. den entsprechenden Landesgesetzen (in Bremen § 24 Abs. 4 Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz) ist anerkannt, dass auch die Vorteilsannahme durch einen Angehörigen des Verpflichteten untersagt sein muss, da anderenfalls das im Interesse der geschützten Person bestehende Verbot umgegangen werden könnte (siehe BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00, juris Rn. 20, NJW-RR 2001, 295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1997 - 3 Wx 250/97, juris Rn. 53, FamRZ 1998, 192; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2001 - 20 W 71/99, juris Rn. 11, NJW 2001, 1504).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

    (aa) Nach der Rechtsprechung der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts, und der wohl ganz überwiegenden Auffassung in der erbrechtlichen Literatur ist ein Umgehungsgeschäft anzunehmen, wenn anstelle des Verbotsadressaten eine diesem nahe stehende natürliche oder mit diesem verbundene juristische Person begünstigt wurde und sich die Zuwendung an diese, wenn auch indirekt oder mittelbar, als solche an den Verbotsadressaten darstellt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1997, Az. 3 Wx 250/97, Tz. 53 ff. für die Zuwendung an die Kinder des Heimleiters; BayObLG, Beschlüsse vom 09.02.2000, Az. 1Z BR 149/99, Tz. 27 für die Zuwendung an den geschäftsführenden Alleingesellschafter der das Heim betreibenden GmbH; vom 13.09.2000, Az. 1Z BR 68/00; Tz. 20 ff. für die Zuwendung an den Ehemann und Vater der Gesellschafter bzw. Gesellschaftergeschäftsführerin der Betreibergesellschaft; vom 22.02.2000, Az. 1Z BR 147/99, Tz. 47; jeweils zitiert nach juris; Müller-Engels in Burandt / Rojahn, a. a. O.ErbR, § 14 HeimG, Rn. 27; Neu / Lang, ErbR 2006, 100, 102; Bl. 279 d. A.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99

    Erbeinsetzung eines Heimbediensteten durch einen Heimbewohner: Umgehung des

    Dies ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung (vgl. BayObLG, NJW 2000, 1875 ff und Anm. dazu von Hohloch, JuS 2000, 815 m. w. N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 192 ff).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

    mißbilligte Erfolg der Zuwendung an die genannten Verbotsadressaten dadurch erreicht werden könnte, daß sie mittelbar bzw. indirekt über ihnen nahestehende Angehörige begünstigt werden könnten (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 192/193; Rossak aaO; Kunz/Ruf/Wiedemann § 14 Rn. 22 a.E.).
  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Erst dann, wenn nach dem Schutzzweck des § 14 Abs. 5 HeimG ein Zusammenhang mit der Position des Begünstigten in Bezug auf das Heim und mit der Unterbringung der Erblasserin im Heim zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, ist der Nachweis der anderweitigen Kausalität geführt und § 14 Abs. 5 HeimG nicht anwendbar (vgl. BGH FamRZ 1990, 616/617; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 192/193; Rossak MittBayNot 1998, 407/408 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 1Z BR 176/98

    Betreiben eines Heimes

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob diese Verfügung, wofür vieles spricht, auch wegen Umgehung des in § 14 Abs. 1 HeimG ausgesprochene Verbotes gemäß § 134 BGB unwirksam wäre (vgl. dazu OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 192 und Rossak MittBayNot 1998, 407 f.).
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