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   OLG Düsseldorf, 31.08.1990 - 3 Wx 257/90   

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https://dejure.org/1990,5262
OLG Düsseldorf, 31.08.1990 - 3 Wx 257/90 (https://dejure.org/1990,5262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.1990 - 3 Wx 257/90 (https://dejure.org/1990,5262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 1990 - 3 Wx 257/90 (https://dejure.org/1990,5262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 29
    Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit vom Gesetz abweichender Zusammensetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wieviele Mitglieder muß der Verwaltungsbeirat haben? (IBR 1990, 785)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 594
  • MDR 1991, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.1990 - 3 Wx 257/90
    zu 1) anweisen dürfen ( BayObLGZ 1981, 69 ff. m. w. N.; Keidel/ Kuntze/Winkler, 12. Aufl., Rd.-Nr. 2; Bassenge/Herbst, RPfIG, 5. Aufl., Anm. 1 3, je zu § 84 FGG ).
  • BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme

    Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 594; KG NJW-RR 1989, 460; Bub, aaO).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 16 Wx 181/99

    Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Verwalterwahl

    Darüberhinaus kann in der Abstimmung zugunsten der jetzigen Verwalterin, der ersten Bewerberin, zugleich eine ( negative ) Entscheidung über sämtliche übrigen Bewerber gesehen werden (so OLG Düsseldorf, NJW-RR 91, 594; zust. Bärmann/ Merle, aaO., § 26, Rz. 34 ), sofern man die "Vorstellung" in der vorliegenden Weise als ausreichend betrachtet.
  • BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 148/90

    Vertragliche Verpflichtung zur Begründung von Wohnungseigentum

    6. Liegenschattsrecht/WEG - Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschatt mit vom Gesetz abweichender Zusammensetzung (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 31.8.1990 - 3 Wx 257/90 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Johannes Schütz, Düsseldorf) Nach Auffassung des Senats reicht der Merhheitsbeschluß der Wohnungseigentümer nicht aus.
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