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   OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 3 Wx 405/99   

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https://dejure.org/2000,4172
OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 3 Wx 405/99 (https://dejure.org/2000,4172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2000 - 3 Wx 405/99 (https://dejure.org/2000,4172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2000 - 3 Wx 405/99 (https://dejure.org/2000,4172)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 366
  • FGPrax 2000, 145
  • FamRZ 2000, 1181
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund;

    Diese Frage ist in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur allerdings umstritten (vgl. einerseits OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1181 sowie Palandt/ Diederichsen, BGB, 61. Aufl. 2002, § 1617 c Rn. 9; Staudinger/ Coester, BGB, 13. Bearbeitung 2000, § 1617 c Rn. 30; andererseits OLG Dresden, StAZ 2000, 341 sowie Henrich/Wagenitz/ Bornhofen, Deutsches Namensrecht, § 1617 c Rn. 58 [Anwendbarkeit des § 1617 c Abs. 2 Nr. 2 BGB]; Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl. 2000, § 1617 c Rn. 18 [Anwendbarkeit des § 1617 c Abs. 2 Nr. 1]).
  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01

    Namensänderung eines einbenannten Kindes

    Für die Fallkonstellation gemeinsamer Kinder mit einem aus dem Ehenamen abgeleiteten Geburtsnamen haben dementsprechend das BayObLG (StAZ 200, 299) und das OLG Düsseldorf (StAZ 2000, 343) eine Anschließung des Kindes an die Namenserklärung seiner Mutter nach § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB für ausgeschlossen erachtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2000 - 3 Wx 405/99 -, FamRZ 2000, 1181.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2007 - 16 UF 194/06

    Wohl des Kindes als maßgeblich für eine Namensänderung des Kindes nach einer

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