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   OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15   

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https://dejure.org/2015,43795
OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15 (https://dejure.org/2015,43795)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.12.2015 - 3 Wx 42/15 (https://dejure.org/2015,43795)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 3 Wx 42/15 (https://dejure.org/2015,43795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger Verweigerung und sodann verspäteter Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsvollstrecker - verzögerte Erstellung eines Nachlassverzeichnisses als Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2215 - 2219, 2227
    Testamentsvollstrecker; Entlassung des Testamentsvollstreckers; Nachlassverzeichnis; Ermessen

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 2215 - 2219, 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger Verweigerung und sodann verspäteter Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verweigertes Nachlassverzeichnis berechtigt nicht ohne weiteres zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verweigertes Nachlassverzeichnis berechtigt nicht ohne weiteres zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Verfahrensgang

  • AG Ratzeburg - 7 VI 435/14
  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 646
  • FamRZ 2016, 1705
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03

    Testamentsvollstreckerentlassung wegen Verschweigens eines Nachlassbestandteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15
    Grob wäre die Pflichtverletzung etwa dann, wenn durch die Verzögerung die Interessen der Erben ernstlich gefährdet worden sind (Senat, B. v. 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 -, SchlHAnz 2009, 55, 57; OLG Köln a.a.O.).

    Ansonsten rechtfertigt ein Misstrauen der Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker dessen Entlassung, wenn es nicht nur auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruht, und wenn der Testamentsvollstrecker, wenn auch ohne Verschulden, zu dem Misstrauen Anlass gegeben hat (Senat, B. v. 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 -, SchlHAnz 2009, 55, 58; Damrau/Tanck/Bonefeld, § 2227 Rn. 11; Staudinger/Reimann, § 2227 Rn. 12).

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15
    Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BayObLG FamRZ 1998, 325, 325 f; Staudinger/Reimann, § 2227 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05

    Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15
    Nur auf der Grundlage des Nachlassverzeichnisses können die Erben die ihnen verpflichteten Kontrollrechte wirksam ausüben (Senat, B. v. 24.1.2012 - 3 Wx 141/11 - , Ziff. II. 1.; Senat, B. v. 8.6.2006 - 3 Wx 64/05 und 65/05 -, FamRZ 2007, 307, 308; Reimann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2215 Rn. 4).
  • OLG Köln, 25.11.1991 - 2 Wx 26/91

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15
    Allein die Tatsache, dass ein Testamentsvollstrecker erst im Rechtswege gezwungen werden muss, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, reicht für die Annahme einer groben Pflichtverletzung noch nicht aus (OLG Köln FamRZ 1992, 723, 723 f).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines

    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.02.2017, § 2227 Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Rei-mann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22

    Zeitliche Grenzen der Vorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den

    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21 m.w.N.) und der Judikatur anderer Obergerichte (vgl. nur: BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).

    Selbst wenn sich danach eine zeitliche Verzögerung bei der Anfertigung und Überlassung des Nachlassverzeichnisses ergibt, ist zu beachten, dass nicht jeder Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Nachlassverzeichnisses als eine schuldhafte grobe Pflichtverletzung anzusehen ist, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers führt (ebenso: BayObLG, Beschluss vom 28.7.2003, 1 Z BR 140/02; SchlHOLG, Beschluss vom 1.12.2015, 3 Wx 42/15; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.11.2016, 8 W 166/16; KG, Beschluss vom 28.3.2014, 6 W 17/14).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines

    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2017, § 2227 Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, 2016, § 2227 Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2022 - 3 Wx 71/22

    1. Hat der Erblasser seiner Ehefrau das 'beim Erbfall bewohnte

    Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2021 - 3 Wx 59/21

    Antrag auf Entlassung von einem Amt als Testamentsvollstrecker; Wichtiger Grund

    Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unterbliebener Erstellung eines

    Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
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