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   OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93   

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https://dejure.org/1995,3507
OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93 (https://dejure.org/1995,3507)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.1995 - 3 Wx 447/93 (https://dejure.org/1995,3507)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 1995 - 3 Wx 447/93 (https://dejure.org/1995,3507)
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    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 913
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 1 U 121/18

    Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs:

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Verwendungen zwar nicht werterhöhend waren, aber später unausweichliche Aufwendungen ersparen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.1995 - 3 Wx 447/93, bei Juris Rn. 18).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Die auf fehlenden Sachvortrag des Klägers zu einem Wertzuwachs gestützte Abweisung eines Verwendungsersatzanspruchs nach Bereicherungsgrundsätzen aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 684 Satz 1, § 812 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 913, 914; OLG Hamburg, ZMR 2006, 546, 548) ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil die Revision auf keinen Tatsachenvortrag des Klägers dazu verweist.
  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten

    Dies wird für sowohl das hier anwendbare, vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 geltende Recht vertreten (vgl. BayObLG, ZMR 2003, 759, 760; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 913, 914; OLG Hamburg, ZMR 2006, 546, 548, Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 39; Riecke/Schmidt/Abramenko, 5. Aufl., § 27 Rn. 27; Armbrüster, ZWE 2002, 548, 555; Elzer, ZWE 2011, 207, 209; Gottschalg, MietRB 2006, 172; Lüke, ZWE 2009, 101, 105; Vandenhouten, ZWE 2012, 237, 240) als auch für das neue Recht (vgl. Leidner, ZWE 2021, 218, 222).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05

    Wohnungseigentum: Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen

    Liegt demnach keine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag vor, richten sich die Ansprüche der Antragstellerin nach den §§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB, wobei ein Ersatz von werterhaltenden Aufwendungen überhaupt nur insoweit verlangt werden kann, als sie für den Geschäftsherrn, also vorliegend die Eigentümergemeinschaft, später unausweichlich angefallen wären (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913, 914 für Bereicherungsansprüche des Verwalters; BayObLG ZMR 2000, 187, 188; Palandt/Sprau, aaO., § 684 Rdnr. 1; Staudinger/Bub, aaO; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 21 Rdnr. 24).
  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Der BGH musste die Frage der Passivlegitimation im Urteil vom 18.02.2011 (V ZR 197/10, NZM 2011, 454, Rn. 30, zitiert nach juris), das Ansprüche des Verwalters gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft bei nicht genehmigter Kreditaufnahme für Sanierungsmaßnahmen zum Gegenstand hatte, nicht entscheiden und hat a.a.O. lediglich auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 913, 914 und des OLG Hamburg in ZMR 2006, 546, 548 verwiesen.
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Ein Ersatz von werterhaltenden Aufwendungen kann aber überhaupt nur insoweit verlangt werden, als sie für den Geschäftsherrn, also vorliegend die Eigentümergemeinschaft, später unausweichlich angefallen wären (vgl. Senat, Beschluss vom 27.11.2002, 20 W 203/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913; BayObLG NZM 2000, 299; Palandt/Sprau, a.a.O., § 684 Rz. 1; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 56a; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 21a).
  • OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05

    Bereicherungsanspruch der Gemeinde bei Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage

    Im Übrigen kann es auf sich beruhen, ob die Bereicherung in der Wertsteigerung der Grundstücke liegt, die diese durch die Einrichtung der Hebeanlage erhalten haben und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist (siehe dazu auch BayObLG ZWE 2004, 171 mit Anmerkung Schmidt).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Schließlich kann es auch dahinstehen, ob die Bereicherung der übrigen Wohnungseigentümer in der Wertsteigerung des Gebäudes liegt, die es durch den Einbau heuer Fenster erhalten hat und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist.
  • OLG Frankfurt, 27.11.2002 - 20 W 203/02

    Notgeschäftsführung, GOA, Bereicherungsanspruch

    Liegt demnach keine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag vor, richten sich die Ansprüche der Antragstellerin nach den §§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB, wobei ein Ersatz von werterhaltenden Aufwendungen überhaupt nur insoweit verlangt werden kann, als sie für den Geschäftsherrn, also vorliegend die Eigentümergemeinschaft, später unausweichlich angefallen wären (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913, 914 für Bereicherungsansprüche des Verwalters; BayObLG ZMR 2000, 187, 188; Palandt/Sprau, aaO., § 684 Rdnr. 1; Staudinger/Bub, aaO; Niedenführ/Schulz, aaO.).
  • OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00

    Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz

    Danach sind aber auch Aufwendungen für werterhaltende Maßnahmen zu ersetzen, die die Wohnungseigentümer unausweichlich, wenn auch später, hätten tätigen müssen (Palandt-Thomas a.a.O. § 684 Rn 1; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913, 914; Staudinger-Bub a.a.O. § 21 Rn 56 a).
  • OLG Hamburg, 20.02.2006 - 2 Wx 131/02

    Keine eigenmächtigen Ersatzbeschaffungen durch Verwalter!

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 12 U 195/98

    Bevollmächtigung des Architekten)

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 21/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen eines

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