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   OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93   

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https://dejure.org/1994,3082
OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93 (https://dejure.org/1994,3082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.1994 - 3 Wx 534/93 (https://dejure.org/1994,3082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 1994 - 3 Wx 534/93 (https://dejure.org/1994,3082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eigenmächtiges Entfernen von Bäumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung überlassenen Gartenfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gartenfläche in Gemeinschaftseigentum; Beseitigung einer Gartenanlage ; Andersartige Neuanlage; Bauliche Veränderung; Vereinbarungsbedürftigkeit; Wohnungseigentümer; Wiederherstellung des früheren Zustandes

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Eigenmächtiges Entfernen von Bäumen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1167
  • ZMR 1994, 376
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93
    ... Das LG hat ohne Rechtsirrtum und mit zutreffender und überzeugender Begründung angenommen, dass die Ast. gegen die Ag. einen nach § 43 I Nr. 1 WEG durchsetzbaren Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes vor der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums haben und dieser Anspruch auch von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu KG, WE 1987, 197; ZMR 1985, 720 f.; BayObLG, NJW-RR 1987, 717 f.; BayObLGZ 1975, 177 ff.).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93
    Weil die Rodungsaktion der Ag. von ihrem Sondernutzungsrecht objektiv nicht gedeckt war und eine Veränderung des Gesamteindrucks der Anlage bewirkt hat, stellt sich die Frage nicht, ob die betreffenden Nachteile nicht als ein bloßer Ausfluss der Sondernutzungsbefugnis hinzunehmen sind (vgl. BGHZ 73, 196 (201) = NJW 1979, 817).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93
    ... Das LG hat ohne Rechtsirrtum und mit zutreffender und überzeugender Begründung angenommen, dass die Ast. gegen die Ag. einen nach § 43 I Nr. 1 WEG durchsetzbaren Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes vor der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums haben und dieser Anspruch auch von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu KG, WE 1987, 197; ZMR 1985, 720 f.; BayObLG, NJW-RR 1987, 717 f.; BayObLGZ 1975, 177 ff.).
  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93
    Jedenfalls im allgemeinen und ohne eine entsprechende eindeutige Regelung - ob eine solche überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu KG, Rpfleger 1983, 20 ff.), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben - umfasst ein Recht zur Sondernutzung aber nicht auch die Ermächtigung zur Vornahme solcher baulicher Veränderungen, die nach dem Gesetz (§ 22 I WEG) der einstimmigen Beschlussfassung bedürfen (vgl. KG, ZMR 1985, 720 f., WE 1987, 197 f.; BayObLGZ 1985, 165 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.04.1989 - 9 T 362/89

    Ist für das Fällen von Bäumen Einstimmigkeit erforderlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93
    c) Die radikale Beseitigung der vorhandenen Bepflanzung mit hochgewachsenen Fichten und Sträuchern, die nach den verfahrensfehlerfrei getroffenen und auch unangegriffenen Feststellungen des LG den rückwärtigen Teil der Wohnanlage einschließlich des gesamten Gartengeländes in seinem optischen Eindruck bestimmte und den Eindruck einer im Grünen liegenden Wohnanlage mitprägte, verbunden mit der Neuanlage einer nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion völlig andersartigen Gartenanlage hat das LG mit Recht einer baulichen Veränderung gleichgesetzt, die nach § 22 I WEG einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer bedurft hätte (vgl. hierzu u. a. BayObLGZ 1985, 165 ff.; 201 (206 f.); LG Frankfurt, NJW-RR 1990, 24).
  • OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07

    Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer

    Dabei wird als bauliche Veränderung jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des Gemeinschaftseigentums bewertet, es muss sich hierbei nicht um Gebäudeteile handeln, auch die nachträgliche Veränderung unbebauter Grundstücksteile kann hierunter fallen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).

    Die Zulässigkeit einer sachlich nicht gebotenen Umgestaltung des Gartens richtet sich dann nach § 22 Abs. 1 WEG, wenn eine vorhandene Bepflanzung radikal beseitigt und durch die Neuanlage eine nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion völlig andere Gartenanlage geschaffen wird (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 218; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat unter Beachtung dieser Grundsätze die radikale Beseitigung einer vorhandenen Bepflanzung mit hoch gewachsenen Fichten (7 Stück, 18 Jahre alt, 6 - 7 m hoch), die den rückwärtigen Teil einer Wohnanlage einschließlich des gesamten Gartengeländes in seinem optischen Eindruck bestimmten und den Eindruck einer im Grünen liegenden Wohnanlage mitprägten, verbunden mit der Neuanlage einer nach Charakter und Erscheinungsbild und Funktion völlig andersartigen Gartenanlage als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG gewertet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).

  • OLG Köln, 29.01.1999 - 16 Wx 208/98

    Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen

    Dementsprechend wird die Frage in der Rechtsprechung auch verschieden beantwortet ( z.B. verneinend: BayObLG, NJW-RR 96, 1166; bejahend: OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 1167 für das Abholzen des gesamten Baumbestandes; LG Frankfurt, NJW-RR 90, 24 ).

    Denn den von der Gefahr umstürzender Bäume bedrohter Wohnungseigentümer steht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Beseitigung dieser Bäume gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB zu (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 94, 1167 = ZMR 94, 376,378).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03

    Anforderungen an Beschluss der Wohnungseigentümer zum Fällen von Bäumen in

    Eine bauliche Veränderung ist anzunehmen, wenn die Bäume (oder auch ein einzelner Baum) die gärtnerische Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflussen, dass sie den optischen Gesamteindruck der Wohnungseigentumsanlage maßgeblich prägen mit der Folge, dass ihre Beseitigung den Charakter der Außenanlage deutlich verändern würde (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1994, 376).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche gibt das Recht, die Fläche in einem bestimmten Rahmen gärtnerisch zu gestalten (vgl. BayObLGZ 1985, 164/168 f.; OLG Düsseldorf WuM 1994, 495 ); es gibt aber grundsätzlich nicht das Recht, auf der Fläche bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG vorzunehmen, etwa ein Gartenhaus (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 205 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1992, 975 f.; OLG Frankfurt DWE 1986, 60; OLG Köln MDR 1997, 1020 ), einen überdachten, durch Glaswände seitlich abgeschlossenen Sitzplatz (vgl. BayObLG WuM 1992, 392 ), kniehohe Betonumfassungsmauern (vgl. KG WuM 1994, 225 ) oder auch eine Pergola (vgl. BayObLG WE 1991, 48; OLG Frankfurt DWE 1989, 70) zu errichten.
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    a) Die rechtswidrige Beseitigung von Bäumen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück kann wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 94 BGB ) grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustands begründen, der sich aus der Verletzung des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Schuldverhältnisses (§ 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG ) und aus § 823 Abs. 1 sowie § 823 Abs. 2 i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1, § 249 Satz 1 BGB ergibt (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167/1168).
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.05.2016 - 539 C 32/15

    Fällen grundstücksprägender Kiefern ist bauliche Veränderung!

    Dies hat zur Folge, dass ihre Beseitigung - es sei denn sie sind krank oder gefährden die Tiefgarage, was zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jedoch nicht feststand - den Charakter der Außenanlage deutlich verändern würde (OLG Düsseldorf ZMR 1994, 376).
  • OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00

    Einsichtnahme in Einzelabrechnungen durch Wohnungseigentümer

    Dass die Angabe der Kontenstände notwendiger Bestandteil einer nachvollziehbaren Jahresabrechnung ist, ist nicht nur vom Senat wiederholt so entschieden worden, sondern auch sonst durchgängige Meinung; denn nur so besteht - wie die weitere Beschwerde mit Recht geltend macht - die Möglichkeit zu kontrollieren, ob in der Abrechnung das "Geldabflussprinzip" berücksichtigt ist; ob also nur solche Abrechnungspositionen aufgenommen wurden, für die Zahlungen im Abrechnungszeitraum erfolgt waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.1996 - 16 Wx 130/96 und 07.12.1998 - 16 Wx 177/98; BayObLG WuM 1994, 495 = WE 1995, 91 und WuM 1994, 230 = WE 1995, 30 und WuM 1994, 498; Merle in Merle/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 28 Rdn. 63).
  • OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeit

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  • OLG Frankfurt, 02.09.1998 - 20 W 49/97

    Nichtdurchführung der mündlichen Verhandlung als Verfahrensrüge; Erfordernis der

    Die Entscheidung des BGH (a.a.O.), die zum Ehegattenunterhalt ergangen ist, ist für den Anspruch auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen (§§ 675, 667 BGB, vgl. dazu OLG Frankfurt ZMR 94, 376; BGH ZIR 97, 284) nicht einschlägig.
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