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   OLG Schleswig, 29.05.2009 - 3 Wx 58/04   

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https://dejure.org/2009,2960
OLG Schleswig, 29.05.2009 - 3 Wx 58/04 (https://dejure.org/2009,2960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.05.2009 - 3 Wx 58/04 (https://dejure.org/2009,2960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 3 Wx 58/04 (https://dejure.org/2009,2960)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines privatschriftlichen Testaments in Briefform; Anforderungen an die Aufklärung des Testierwillens

  • RA Kotz

    Testament in Briefform möglich?

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2247

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2247
    Errichtung eines privatschriftlichen Testaments in Briefform; Anforderungen an die Aufklärung des Testierwillens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Brief als Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 65
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.05.2009 - 3 Wx 58/04
    Vielmehr ist das Verfahren mit dem Rechtsnachfolger fortzuführen, der ggf. von Amts wegen ermittelt werden muss (OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815 ff., bei juris Rn. 31; BayObLGZ 1964, 433, 435; Keidel/ Kuntze/Winkler, a. a. O., § 12 Rn. 115 m. Fn. 650; Bumiller/Winkler, FGG, 6. Aufl. 1995, § 12 Anm. 6 f.).
  • OLG Brandenburg, 09.09.1997 - 10 Wx 9/97

    Einziehung eines Erbscheins aufgrund Fehlen eines Testaments; Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.05.2009 - 3 Wx 58/04
    Es muss sich durch Auslegung ermitteln lassen, dass der Erblasser den Willen gehabt hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, wobei jedoch genügt, dass er sich bewusst gewesen ist, dass der Brief als Testament angesehen werden kann (BayObLG, FamRZ 2003, 686 bei juris Rn. 17; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1998, 985 ff. bei juris Rn. 23; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 65 f. bei juris Rn. 3; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl. 2003, § 2247 Rn. 36; MüKo zum BGB/Hagena, 4. Aufl. 2004, § 2247 Rn. 30).
  • BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.05.2009 - 3 Wx 58/04
    Vielmehr ist das Verfahren mit dem Rechtsnachfolger fortzuführen, der ggf. von Amts wegen ermittelt werden muss (OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815 ff., bei juris Rn. 31; BayObLGZ 1964, 433, 435; Keidel/ Kuntze/Winkler, a. a. O., § 12 Rn. 115 m. Fn. 650; Bumiller/Winkler, FGG, 6. Aufl. 1995, § 12 Anm. 6 f.).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17

    Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"

    Bei verbleibenden Zweifeln findet die Vorschrift des § 2084 BGB - wonach im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen ist, bei der die Verfügung Erfolg haben kann - keine Anwendung (st. Rspr; OLG München, Beschluss vom 31. März 2016 - 31 Wx 413/15 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 3 Wx 95/13 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 3 Wx 58/04 -, ZEV 2010, S. 46 [48 f.] m.w.N.; KG, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 W 86/02 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21

    Zu den Anforderungen an ein sog. "Brieftestament" (hier verneint).

    Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 65; Sticherling, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 2247 Rn. 33).

    An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen; § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG München, FamRZ 2016, 1812).

  • OLG Hamm, 18.01.2023 - 10 W 155/22

    Testament; Vollmacht

    Denn ein privatschriftliches Testament kann grundsätzlich auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein (BayObLG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 1Z BR 87/00; BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 1Z BR 105/02, OLG Saarbrücken FGPrax 2022, 87; OLG Schleswig FamRZ 2010, 65).

    Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (BayObLG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 1Z BR 87/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 3 Wx 58/04 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1997 - 3 W 24/97).

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