Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4095
OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,4095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,4095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - I-3 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,4095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung des bisherigen Wirtschaftsplans und Zahlungsplans der Wohngelder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Fortgeltung von Wirtschafts- und Zahlungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 854
  • FGPrax 2003, 209
  • ZMR 2003, 767
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01

    Nichtiger Mehrheitsbeschluss über Verteilung der Bewirtschaftungskosten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Nach ihrem eigenen Vorbringen auch noch in der weiteren Beschwerde hat die Beteiligte zu 1. in dem Verfahren 291 II 308/99 WEG AG Düsseldorf = 3 Wx 51/01 OLG Düsseldorf bereits früher einen ihr gleichlautendes Begehren ablehnenden Beschluss der Wohnungseigentümer angefochten und auch damals darüber hinaus beantragt, die Wohnungseigentümer zu verpflichten, der von ihr beantragten Änderung des Kostenverteilungsschlüssels dahingehend, dass sie nur 10 % der anfallenden Kosten zu tragen hat zuzustimmen.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 16.03.2001 in dem Verfahren 3 Wx 51/01 ausgeführt hat, war für die Beteiligte zu 1. beim Erwerb ihres Wohnungseigentums aus der Teilungserklärung und aus dem Aufteilungsplan ersichtlich, dass es sich bei den von ihr erworbenen Räumlichkeiten im Kellergeschoss um Teileigentum handelte, das nicht zu Wohnzwecken bestimmt war.

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 95, 137 ff.; BayObLGZ 1985, 47 ff.; WE 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf WE 1999, 188; ZMR 2002, 68; Staudinger/Bub, WEG § 16, Rn. 267; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 16, Rn. 119).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02

    Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Auch kann es unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Verwaltung geboten sein, schon bei der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan gleichzeitig seine Fortgeltung bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan zu beschließen (vgl. KG NZM 2002, 294 = FG Prax 2002, 106; OLG Hamburg WM 2003, 105; Wenzel ZWE 2001, 226, 237; Gottschalg NZM 2001, 950), um auch nach Ablauf des Wirtschaftsjahres noch eine Grundlage für die fortlaufende Pflicht der Wohnungseigentümer zur Vorschusszahlung zu haben.
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann danach anerkannt werden, wenn z. B. die Verteilung der Kosten nach der Größe der Miteigentumsanteile im Hinblick darauf, dass diese von der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen erheblich abweicht, zu sachwidrigen und unzumutbaren Ergebnissen für einzelne Wohnungseigentümer führt (vgl. BayObLG, ZMR 2001, 474), ferner wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen Vergrößerung und Wertsteigerung eines einzelnen Wohnungseigentums oder eines Teileigentums führt, eine zunächst sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile aufhebt und so zu einer grob unbilligen Kostenverteilung führt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 378) oder eine behördliche Auflage oder die Nichterteilung einer baurechtlichen Genehmigung dazu führen, dass ein Miteigentum auf Dauer nicht genutzt bzw. ausgebaut werden konnte, der entsprechende Anteil aber dennoch bei der Kostenverteilung zugrunde gelegt worden ist (vgl. Bärmann/Pick/Merle WEG § 16 Rn. 112 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/00

    Umfang einzelner Miteigentumsanteile - Änderungsanspruch aufgrund baulicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann danach anerkannt werden, wenn z. B. die Verteilung der Kosten nach der Größe der Miteigentumsanteile im Hinblick darauf, dass diese von der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen erheblich abweicht, zu sachwidrigen und unzumutbaren Ergebnissen für einzelne Wohnungseigentümer führt (vgl. BayObLG, ZMR 2001, 474), ferner wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen Vergrößerung und Wertsteigerung eines einzelnen Wohnungseigentums oder eines Teileigentums führt, eine zunächst sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile aufhebt und so zu einer grob unbilligen Kostenverteilung führt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 378) oder eine behördliche Auflage oder die Nichterteilung einer baurechtlichen Genehmigung dazu führen, dass ein Miteigentum auf Dauer nicht genutzt bzw. ausgebaut werden konnte, der entsprechende Anteil aber dennoch bei der Kostenverteilung zugrunde gelegt worden ist (vgl. Bärmann/Pick/Merle WEG § 16 Rn. 112 ff.).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist davon auszugehen, dass auch die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlussantrages mit Mehrheit ein Beschluss ist, der aus sachlichen Gründen nichtig oder anfechtbar sein kann, weil nur so für den antragstellenden Wohnungseigentümer ein in allen Fällen ausreichender Rechtsschutz gewährleistet ist (BGH, ZMR 2001, 809, 813).
  • BayObLG, 24.01.1985 - BReg. 2 Z 63/84

    Wohnungseigentümer; Anspruch; Änderung; Miteigentumsquote

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 95, 137 ff.; BayObLGZ 1985, 47 ff.; WE 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf WE 1999, 188; ZMR 2002, 68; Staudinger/Bub, WEG § 16, Rn. 267; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 16, Rn. 119).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 3 Wx 7/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Der einzelne Wohnungseigentümer soll sich nämlich darauf verlassen können, dass einmal getroffene Vereinbarungen grundsätzlich weiterhin Gültigkeit haben und er sich bei dem Erwerb seines Wohnungseigentums auf den in der Teilungserklärung festgelegten oder durch nachträgliche Vereinbarung geänderten Kostenverteilungsschlüssel einstellen kann (OLG Düsseldorf ZMR 1998, 651).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01

    Wohnungseigentum - Kostenverteilung - Änderung - tatsächlicher Verbrauch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 95, 137 ff.; BayObLGZ 1985, 47 ff.; WE 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf WE 1999, 188; ZMR 2002, 68; Staudinger/Bub, WEG § 16, Rn. 267; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 16, Rn. 119).
  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18

    Kompetenz der Wohnungseigentümer zu einem Beschluss über die Fortgeltung eines

    a) Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bedarf zwar eine abstraktgenerelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, der Vereinbarung (so etwa BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; KG, ZWE 2005, 100, 102; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175; Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 47; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 16; Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a; aA wohl nur Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Abramenko, ZWE 2012, 386, 387).

    Aus § 28 Abs. 5 WEG folgt aber die Kompetenz der Wohnungseigentümer, zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 2002, 1665, 1666; KG, NJW 2002, 3482 und NJW-RR 1990, 1298; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1161; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 39; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 7; BeckOK WEG/Bartholome [1.9.2018], § 28 Rn. 21; BeckOGK/Hermann [1.7.2018], WEG, § 28 Rn. 33; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 13; Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7; Reichel-Scherer in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 28 WEG, Rn. 23; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 28 WEG Rn. 157; Gottschalg, NZM 2001, 950; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 unter III.2.c.; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).

  • LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
    Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bedarf zwar eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, der Vereinbarung (so etwa BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; KG, ZWE 2005, 100, 102; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175; Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 47; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 16; Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a; aA wohl nur Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Abramenko, ZWE 2012, 386, 387).

    Aus § 28 Abs. 5 WEG folgt aber die Kompetenz der Wohnungseigentümer, zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 2002, 1665, 1666; KG, NJW 2002, 3482 und NJW-RR 1990, 1298; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1161; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 39; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 7; BeckOK WEG/Bartholome [1.9.2018], § 28 Rn. 21; BeckOGK/Hermann [1.7.2018], WEG, § 28 Rn. 33; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 13; Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7; Reichel-Scherer in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 28 WEG, Rn. 23; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 28 WEG Rn. 157; Gottschalg, NZM 2001, 950; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 unter III.2.c.; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).

  • LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist, wenn eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile vorliegt oder die Anlage anders als geplant errichtet wurde oder nachträglich verändert wird (OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 101 = ZMR 2001, 378; FGPrax 2003, 209 = ZMR 2003, 767).
  • OLG Schleswig, 01.03.2007 - 2 W 196/06

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Jahresabrechnung und zu

    Es ist aber schon zweifelhaft, ob darin außergewöhnliche Umstände zu sehen sind, die ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH NZM 2003, 952; NJW 2004, 3413; Senat SchlHA 1997, 71; MDR 1997, 33; BayObLG ZMR 2001, 473; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 378; ZMR 2003, 767).
  • LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17

    Wirksamkeit mehrerer auf der Eigentümerversammlung gefasster Beschlüsse,

    Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 08.10.2009 - 740 C 26/09

    Kein Anspruch auf "Personenschlüssel"

    Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt in Betracht, wenn sich die Regelung in der TE als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist, wenn eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile vorliegt oder die Anlage anders als geplant errichtet wurde oder nachträglich verändert wird (vgl. BGHZ NJW 1985, 2832; KG, WuM 1991, 366; NZM 2004, 549; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 191; NZM 2003, 854).
  • OLG Braunschweig, 29.07.2004 - 3 W 21/04

    30%; Abänderungsanspruch; Dachbodenumbau; Dachgeschoßausbau; Grenzwert; grob

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage ist, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BGH, NJW 1985, 2832, 2834; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; BayObLG, …
  • AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18

    Anfechtbarkeit WEG-Beschluss über Einzelwirtschaftspläne wegen Unbestimmtheit

    Für die aus dem Einzelwirtschaftsplan abzuleitenden Zahlungspflichten der einzelnen Miteigentümer ist die Bestimmbarkeit des konkreten Einzelwirtschaftsplans aber unabdingbar (OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht