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OLG Düsseldorf, 22.05.1996 - 3 Wx 88/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Grenzen des Mitgebrauchs gemeinschaftlichen Eigentums - Mülltüten vor Wohnungstür
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Müll im Hausflur!
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Müll im Flur müssen Mieter/Miteigentümer nicht dulden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Regelmäßiges Abstellen von Müll im Hausflur ist verboten - Hausflur ist Gemeinschaftsfläche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 1996, 446
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 23.03.1920 - II 468/19
Warenzeichen; Unlauterer Wettbewerb
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1996 - 3 Wx 88/96
Daß der - angebliche - Störer seit Erhebung der Unterlassungsklage während des laufenden Prozesses von weiteren Störungen Abstand genommen hat, bietet allein keine sichere Gewähr für die Beständigkeit und Endgültigkeit der Verhaltensänderung aufgrund besserer Einsicht, kann vielmehr auch eine vorübergehende, taktisch motivierte Reaktion auf die Klage und die laufenden Ermittlungen und damit auf den Druck des anhängigen Verfahrens zurückzuführen sein (vgl. etwa RGZ 98, 267). - BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1996 - 3 Wx 88/96
In einem solchen Fall ist der Fortbestand der Wiederholungsgefahr zu vermuten, solange ihr Wegfall nicht sicher festgestellt werden kann und eine Wiederholung definitiv ausgeschlossen erscheint; an den vom Störer zu führenden Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. u.a. BGHZ 14, 163 (167f.) = NJW 1954, 1682; WM 1961, 1023; BayObLG, …
- LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 13 S 94/18
Eine "Dekoration' des Treppenhauses durch Eigentümer ist nicht per se unzulässig.
Hierbei ist das Abstellen von Sachen im Bereich des Gemeinschaftseigentums nicht an sich zu untersagen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22-05-1996 - 3 Wx 88/96 = NJWE-MietR 1996, 250).Jedenfalls sind die im Treppenhaus abgestellten Sachen nicht ihrer Natur nach anstößig (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22-05-1996 - 3 Wx 88/96 = NJWE-MietR 1996, 250 betreffend das Lagern von Müll auf Gemeinschaftsflächen).