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   BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 3 Z 14/89, BReg 3 Z 46/89   

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BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 3 Z 14/89, BReg 3 Z 46/89 (https://dejure.org/1989,7400)
BayObLG, Entscheidung vom 01.06.1989 - BReg. 3 Z 14/89, BReg 3 Z 46/89 (https://dejure.org/1989,7400)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - BReg. 3 Z 14/89, BReg 3 Z 46/89 (https://dejure.org/1989,7400)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 398
  • BayObLGZ 1989 Nr. 32
  • BayObLGZ 1989, 187
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Unter diesen Voraussetzungen stellt sich die Anregung eines Löschungsverfahrens lediglich als eine andere Form dar, das Anfechtungsrecht geltend zu machen (BayObLGZ 1979, 351, 354; 1986, 528, 533; 1988, 170, 173 f.; 1989, 187, 190; BayObLG bei Goerke …

    Mit einer solchen Klage würde sie den Anspruch eines jeden Vereinsmitglieds darauf verfolgen, dass der Verein nur in den Grenzen tätig wird, die Recht und Satzung setzen (vgl. BGHZ 99, 119, 122; BayObLGZ 1986, 528, 536; 1989, 187, 190).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Amtslöschung von

    Die Fassung des § 142 Abs. 1 FGG, wonach das Registergericht eine unzulässige Eintragung löschen kann, wird dahin ausgelegt, dass das Gericht den Sachverhalt zu erheben, das Ergebnis seiner Ermittlungen pflichtgemäß zu würdigen und nur bei völlig zweifels- und bedenkenfreier Sach- und Rechtslage die bestehende Eintragung zu löschen hat, im Übrigen aber dem Beteiligten eine von ihm gleichwohl noch für möglich gehaltene weitere Klarstellung im Prozessweg überlassen kann (BayObLGZ 1958, 16, 21; 1989, 187, 190; OLG Hamm OLGZ 1971, 226, 228; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein 17. Aufl. Rdnr. 449).

    Dies würde dem Charakter eines dem öffentlichen Interesse an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Vereinsregisters dienenden Amtsverfahren widersprechen (vgl. Jansen aaO § 142 Rdnr. 9; Keidel/Winkler aaO § 142 Rdnr. 17) und könnte trotz des mit einer umfassenden Beweiserhebung verbundenen Aufwands nicht zu einer endgültigen Beilegung des Streits führen, weil der Entscheidung des Registergerichts keine Rechtskraftwirkung zukommt (vgl. BayObLGZ 1989, 187, 191).

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05

    Eingetragener Verein: Voraussetzungen der Amtslöschung; Teilnahmerechtes eines

    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auch absehen und dem Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozessweg überlassen (OLG Hamm OLGZ 1971, 226, 228; Senat, ZIP 1989, 241, 242; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 756, 757; BayObLGZ 1979, 351, 356; 1989, 187, 190; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 142 Rdnrn. 17 und 19).
  • KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99

    Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken

    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen auch absehen und den Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozesswege überlassen (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamm OLGZ 1971, 226/228; OLG Zweibrücken, ZIP 1989, 241/242; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 756/757; Keidel/Winkler a.a.O. § 142 Rdn. 17, 19; zum Vereinsregister BayObLGZ 1979, 351/356 f.; 1989, 187/190 f.).
  • OLG Naumburg, 14.03.1996 - 5 W 153/95

    Anforderungen an die Berechtigung zur Widerspruchserhebung gegen eine

    Damit liegen die Voraussetzungen für eine Amtslöschung nach § 142 Abs. 1 S. 1 FGG vor (bei BayObLGZ 1979, 351, 356; 1989, 187, 190; KG OLGZ 1978, 277; Keidel/Schmatz/Stöber, Registerrecht, 5. Aufl., Rdn. 91).
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