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   BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84   

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https://dejure.org/1984,1702
BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84 (https://dejure.org/1984,1702)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84 (https://dejure.org/1984,1702)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - BReg. 3 Z 204/84 (https://dejure.org/1984,1702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachtragsliquidation; Voraussetzungen; GmbH

Papierfundstellen

  • ZIP 1985, 33
  • BB 1985, 7
  • Rpfleger 1985, 69
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84
    »Eine Nachtragsliquidation hat vor allem dann stattzufinden, wenn sich nachträglich verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft herausstellt, das bei der (privatrechtlichen oder konkursmäßigen) Liquidation übersehen worden ist (BayObLGZ 1983, 130/136 ..).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 232/13

    Löschungsvoraussetzungen nach § 394 I 1 FamFG

    Auch hinsichtlich eines derartigen Erstattungsanspruchs gilt - wie generell bei einer Forderungen der Gesellschaft -, dass dieser noch realisierbar sein muss, das heißt, nicht nur rechtlich bestehen, sondern gegen einen zahlungsfähigen Schuldner auch tatsächlich durchsetzbar sein muss (vgl. u.a. Haas, a.a.O. Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 30.10.1984, Az. 3 Z 204/84, RPfleger 1985, 7, 8; OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.1992, Az. 15 W 266/92, zitiert nach juris, Rn. 21, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 28/14

    Zivilrechtliche Folgen der Auflösung einer GmbH - Berechnung des

    Ein solches Vermögen kann insbesondere darin bestehen, dass die Gesellschaft noch geldwerte Ansprüche gegen ihre Gesellschafter hat, z.B. weil sich der zuvor vermögenslose Schuldner wieder als zahlungsfähig erweist (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1984, BReg 3 Z 204/84, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 1985, 33; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, a.a.O., § 74 Rz 19).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 60/91

    Außenprüfung bei beendigter KG

    Im übrigen sind der Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen der Steuerverwaltung gegen eine gelöschte GmbH insbesondere das Bayerische Oberste Landesgericht - BayOblG - (vgl. z. B. Beschlüsse vom 30. Oktober 1984 BReg. 3 Z 204/84, Der Betrieb - DB - 1985, 107; vom 2. Februar 1984 BReg. 3 Z 192/83, Betriebs-Berater - BB - 1984, 446) sowie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Beschluß vom 21. Juni 1989 4 W 126/88, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht - NJW-RR - 1990, 100) gefolgt.
  • OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07

    Fälligstellung der Stammeinlagen einer insolventen GmbH durch den

    Folgte man einer starken Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, welche die bloße Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Abwicklungsmaßnahmen (hier: die Entgegennahme der Kaduzierungserklärung) bei der gelöschten Gesellschaft auch ohne vorhandenes verteilungsfähiges Vermögen ausreichen lässt, um die Wiedereröffnung der Liquidation in analoger Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu begründen (BayObLG ZIP 1985, 33; BayObLG ZIP 1983, 938; Lutter/Kleindiek aaO., § 74 Rn 20; Hohner in: Hachenburg, GmbHG , 8. Aufl. 1992, § 74 Rn 32; Schulze/Osterloh in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 18. Aufl., § 60 Rn 65), so hätte der Antragsteller zunächst einen Antrag gegenüber dem Handelsregister auf Wiedereintragung der GmbH sowie auf Bestellung eines Nachtragsliquidators stellen müssen, um schließlich die erneute Zahlungsaufforderung dem Nachtragsliquidator zuzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - 3 Wx 171/12

    Zulässigkeit der Nachtragsliquidation einer bereits im handelsregister gelöschten

    Das ist der Fall, wenn noch Vermögen vorhanden ist, das unter die Gläubiger und nach deren Befriedigung unter die Gesellschafter verteilt werden kann (Karsten Schmidt in Großkommentar zum AktG Hopf/Wiedemann 4. Auflage 2013, § 273 Rdz 12 f.; Hüffer in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Goette/Habersack, 3. Auflage 2011 § 273 Rdz. 32; BayObLG FGPrax 2004, 297, 298; BayObLG ZIP 1985, 33 f.; Kraft in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 1996 § 273 Rn 25).

    Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, dass der behauptete Anspruch auch realisiert werden kann (BayObLG ZIP 1985, 33 f.; Hüffer, Aktiengesetz, 10. Auflage 2012 § 273 Rdz.14; ders. in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, a.a.O.).

  • FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15

    Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten

    Bei der Gesellschaft müsse eine Betriebsprüfung durchgeführt werden oder ihr müsse noch ein Steuerbescheid zugestellt werden (OLG München Beschluss vom 07.05.2008 31 Wx 28/08, ZIP 2009, 490; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 30.10.1984 BReg 3 Z 204/84, ZIP 1985, 33).
  • OLG Hamm, 13.07.1990 - 15 W 40/90

    Gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Publikums-KG analog § 273

    Die Vorschrift des § 273 Abs. 4 AktG - früher in § 214 Abs. 4 AktG - ist in ihrer weiten Fassung bewußt durch Gesetz vom 30.1.1937 an die Stelle des früheren § 302 Abs. 4 AktG , mit der nur auf die Verteilung nachträglich in Erscheinung getretenen Vermögens abgestellt wurde, gesetzt worden, weil sich die frühere Bestimmung als zu eng erwiesen hatte (vgl, z. B. GroßKomm/Wiedemann, 3. Aufl., § 273 AktG , Anm. 3 u. 5; BayObLG Rpfleger 1985, 69 f. sowie DNotZ 1955, 638, 640).
  • BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00

    Schadensersatzansprüche nach Löschung der Firma aus dem Handelsregister

    Die Bestellung des Nachtragsliquidators hierfür - er könnte sich durch Vorlage des Bestellungsbeschlusses legitimieren (vgl. OLG Hamm OLGZ aaO) -, hängt aber davon ab, ob die Ansprüche schlüssig dargelegt sind (vgl. BayObLG ZIP 1985, 33).
  • BFH, 18.02.1993 - X B 165/92

    Bekanntgabe des Steuerbescheides bei einer in Liquidation befindlichen GmbH

    Ist die Gesellschaft bereits gelöscht, ist allerdings - auch für steuerrechtliche Abwicklungsmaßnahmen - vom Gericht ein Liquidator zu bestellen (BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589; z.B. Bayerisches OLG in BB 1983, 1303; Beschlüsse vom 30. Oktober 1984 BReg.3 Z 204/84, ZIP 1985, 33, und vom 2. Februar 1984 BReg.3 Z 192/83, BB 1984, 446; vgl. Scholz/Karsten Schmidt, a.a.O., § 74 Rz. 20).
  • OLG Hamm, 09.05.2001 - 15 W 43/01

    Möglichkeit der Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH zum Zwecke

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  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 20 W 313/17

    Prüfung der gesetzlichen Löschungsvoraussetzungen von Amts wegen

  • OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 20 W 193/15

    Amtslöschungsvorausetzungen nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG

  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 249/12

    Antrag auf Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit bei nicht

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