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   BayObLG, 30.09.1977 - BReg. 3 Z 98/77   

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BayObLG, 30.09.1977 - BReg. 3 Z 98/77 (https://dejure.org/1977,12776)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1977 - BReg. 3 Z 98/77 (https://dejure.org/1977,12776)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1977 - BReg. 3 Z 98/77 (https://dejure.org/1977,12776)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1977, 238
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Die Beteiligten können auf diesem Weg nicht nur vorab die Namen der zur Entscheidung berufenen Richter erfahren, sondern bei Bestehen entsprechender Anhaltspunkte auch Auskunft über Umstände erhalten, die geeignet sein können, eine Ablehnung zu begründen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30. September 1977 - BReg 3 Z 98/77 -, juris, Rn. 24 ff.).
  • OLG Hamm, 08.05.2018 - 15 VA 12/18

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einsicht in Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts

    Auch aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich nicht, dass einem Rechtssuchenden losgelöst von einem konkreten Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden muss, den Geschäftsverteilungsplan einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung unterziehen zu können; da vielmehr seinen Belangen durch Rügerechte innerhalb der allgemeinen Rechtsmittel Genüge getan ist, ist mithin auch nicht erkennbar, warum unabhängig von einem konkreten Verfahren oder unabhängig von einem sonstigen berechtigten Interesse ein Anspruch auf Einsicht in interne Geschäftsverteilungsplänen von Spruchkörpern bestehen soll (vgl. Zöller/Lückemann, ZPO, 32. Auflage 2018, § 21e GVG Rn. 49; so im Ergebnis auch BayObLG, Beschluss vom 30.09.1977 - BReg 3 Z 98/77 -, Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 14 S 1183/23

    Auskunftsbegehren gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ist kein Akt der

    Nichts anderes folgt aus den von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2018 - 2 BvR 780/16 - BVerfGE 148, 69, juris Rn. 110 und Beschluss vom 23.9.1997 -1 BvR 116/94 - NJW 1998, 369, juris Rn. 10 ff.) sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 30.09.1977 - BReg 3 Z 98/77 - juris Rn. 24 ff.).
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