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   BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 131/03   

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https://dejure.org/2003,6181
BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 131/03 (https://dejure.org/2003,6181)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.2003 - 3Z BR 131/03 (https://dejure.org/2003,6181)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 2003 - 3Z BR 131/03 (https://dejure.org/2003,6181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsfähigkeit der Teilnahme eines Betreuers an einer Hilfeplankonferenz

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835 § 1836
    Vergütungsfähigkeit der Teilnahme eines Betreuers an einer Hilfeplankonferenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1969
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02

    Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 131/03
    Die Betreuung ist, wie schon die Überschrift "Rechtliche Betreuung" des Zweiten Titels des Vierten Buches des BGB zeigt, rechtsfürsorgerische Tätigkeit; sie ist ihrem Wesen nach bürgerlich-rechtlich geregelte gesetzliche Vertretung und umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen (§ 1901 Abs. 1 BGB; Beschluss des Senats vom 9.10.2002 - 3Z BR 146/02, LS in FamRZ 2003, 477).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 131/03
    a) Wird ein Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, im Interesse des Betroffenen tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §,670 BGB; st. Rspr. vgl. BayObLGZ 2001, 324/325 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 04.08.2020 - 15 WF 51/19

    Vergütungsfähige Tätigkeiten des für "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bestellten

    Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit zu vergüten ist, kommt es deshalb auf die objektive Sicht des Pflegers im konkreten Einzelfall an, also darauf, ob dieser die Tätigkeit im Zeitpunkt ihrer Vornahme zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben nach den gesamten Umständen für erforderlich halten durfte oder ob er insoweit sein Ermessen überschritten hat (vgl. für den Betreuer BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 1998 - 3 Z BR 241/98, BeckRS 1998, 30921532 unter II. 2. a); vom 14. August 2003 - 3 Z BR 131/03, FamRZ 2003, 1969 - juris Rn. 9; für den Vormund OLG Braunschweig, aaO - juris Rn. 14 und 17; jurisPK-BGB/Pammler-Klein, Stand: 15. Oktober 2019, § 1835 Rn. 37 im Zusammenhang mit Aufwendungen).
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