Rechtsprechung
BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuer für alle Angelegenheiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer deklaratorischen Feststellung, dass "eine Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet" sei; Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft für alle Angelegenheiten; Voraussetzungen einer Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten; Bestellung eines ...
Verfahrensgang
- AG Amberg, 09.05.1996 - 2 XVII 906/92
- LG Amberg, 26.06.1996 - 33 T 716/96
- BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 834
- FamRZ 1997, 388
- Rpfleger 1997, 161
- Rpfleger 1997, 162
- BayObLGZ 1996 Nr. 56
- BayObLGZ 1996, 262
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven …
Hinzutreten muss ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1997, 388; BtPrax 1995, 64, 65; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 748, 749;… MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 39;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 9). - BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten
Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" ist vom Gesetz anerkannt (vgl. z.B. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m. w. N.).Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen BayObLGZ 1996, 262/263 f.).
- BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen …
Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" ist vom Gesetz anerkannt (vgl. z.B. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m. w. N.).Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen (BayObLGZ 1996, 262/263 f.).
- VerfGH Bayern, 09.07.2002 - 9-VII-01
Wahlrechtsausschluss
Die Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten ist damit schon im Hinblick auf den Erforderlichkeitsgrundsatz die Ausnahme (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m.w.N.;… Diederichsen in Palandt, BGB, 61. Aufl. 2002, RdNr. 18 zu § 1896;… Schwab in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl. 2002, RdNrn. 20, 107 zu § 1896 m.w.N.). - BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht; …
Die Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten des Betroffenen ist vom Gesetz anerkannt (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m.w.N.). - BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei …
Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen (BayObLGZ 1996, 262, 263 f.). - OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im …
c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388).