Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.1994 - 3Z BR 210/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6545
BayObLG, 13.10.1994 - 3Z BR 210/94 (https://dejure.org/1994,6545)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 3Z BR 210/94 (https://dejure.org/1994,6545)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 3Z BR 210/94 (https://dejure.org/1994,6545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 775
  • BayObLGZ 1994 Nr. 55
  • BayObLGZ 1994, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1994 - 3Z BR 210/94
    Dem Gesetzgeber stand es frei, die Gebührenermäßigung abweichend von der Steuerbegünstigung - insbesondere im Hinblick auf das Gebührenaufkommen der Notare (vgl. BVerfGE 69, 373, 378 f. = DNotZ 1985, 776) - weiter einzuschränken (vgl. BVerfGE 21, 12, 26 f.).
  • BFH, 30.03.1994 - II R 7/92

    Feststellung einer freigebigen Zuwendung bei einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1994 - 3Z BR 210/94
    10. Steuerrecht/Schenkungssteuer - Keine Schenkungssteuerpflicht durch Stundung des Kaufpreises (BFH, Urteil vom 30.3. 1994 - II R 7/92) ErbStG 1974 §§ 1 Abs. 1 Nr. 2; 7 Abs. 1 Nr. 1 Eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 kann regelmäßig nicht allein aus dem Umstand hergeleitet werden, daß der Grundstücksverkäufer im Kaufvertrag die Kaufpreisschuld des Grundstückskäufers über den Zeitpunkt der Grundstücksübergabe und des Übergangs der Nutzungen und Lasten des Grundstücks hinaus zinslos gestundet hat.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvL 6/82

    Verfassungsmäßgkeit der Befreiung Sozialhilfeempfänger von bestimmten

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1994 - 3Z BR 210/94
    Dem Gesetzgeber stand es frei, die Gebührenermäßigung abweichend von der Steuerbegünstigung - insbesondere im Hinblick auf das Gebührenaufkommen der Notare (vgl. BVerfGE 69, 373, 378 f. = DNotZ 1985, 776) - weiter einzuschränken (vgl. BVerfGE 21, 12, 26 f.).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 130/12

    Notarkosten: Gebührenermäßigung für gemeinnützige Stiftung mit dem Zweck der

    Dass § 144 Abs. 2 KostO nur auf die ausdrücklich in der Norm genannten Zwecke anwendbar ist, entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLGZ 1994, 271, 272; LG Arnsberg, KirchE 46, 361, 364; Schwarz in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., § 144 Rn. 12; Rohs in Rohs/Wedewer, KostO [2012], § 144 Rn. 7; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 144 Rn. 17; Tiedtke/Diehn, Notarkosten im Grundstücksrecht, 3. Aufl., Rn. 608; Filzek, KostO, 4. Aufl., § 144 Rn. 6; Notarkasse München, Streifzug durch die Kostenordnung, 9. Aufl., Rn. 658, 661).

    Sogar Einrichtungen, die nach ihrem Satzungszweck sowohl mildtätige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen, ist deshalb keine Gebührenermäßigung zu gewähren (BayObLGZ 1994, 271, 272; LG Arnsberg, KirchE 46, 361, 364 f.; Schwarz in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., § 144 Rn. 12; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 144 Rn. 17; Tiedtke/Diehn, Notarkosten im Grundstücksrecht, 3. Aufl., Rn. 608; Schmidt, MittRhNotK 1989, 209, 210).

  • OLG Bamberg, 26.01.2017 - 8 W 6/17

    Gebührenbefreiung für die Eintragung der Grundschuld einer gemeinnützigen Zwecken

    Mildtätige Zwecke verfolgt eine Körperschaft hingegen nur dann, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, § 53 Satz 1 AO (vgl. hierzu auch BayObLG DNotZ 1995, 775; BGH MDR 2013, 113, jeweils zu § 144 Abs. 2 KostO).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2014 - 5 W 140/13

    Gebührenbefreiung nach dem Brandenburgischen Justizkostengesetz (JKGBbg) bei

    Die Einschränkung der Privilegierung auf die Verfolgung ausschließlich mildtätiger oder kirchlicher Zwecke hat der Gesetzgeber bewusst vorgenommen (BayObLG, DNotZ 1995, 775, juris Rn 7, 8).
  • LG Hamburg, 24.01.2012 - 321 OH 31/11

    Kostenrecht: Kostenrechtliche Privilegierung von Stiftungen

    Dass die Abgrenzung zwischen mildtätigen und gemeinnützigen Einrichtungen im Einzelfall schwierig sein kann, steht nicht entgegen (vgl. zu allem auch BayObLG, DNotZ 1995, 775 f. m.w.N.; Hartmann Kostengesetze, 39. Aufl. § 144 KostO Rn.17).
  • LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09

    Landesrechtlich gewährte Befreiung von der Gebührenzahlungspflicht nach der KostO

    Sofern daneben noch andere, und seien es auch gemeinnützige Zwecke, verfolgt werden, ist hingegen die Gebührenermäßigung nicht zu gewähren (vgl. dazu BayObLG JurBüro 1995, 100; LG Arnsberg Beschluss vom 07.12.2004 Az: 2 T 20/04 bei juris; Korintenberg, KostO, 18. Aufl. § 144 Rn. 12; Hartmann a.a.O., § 144 Rn. 17).
  • OLG Köln, 08.08.1994 - 2 Wx 20/94

    Keine Gebührenermäßigung für die Telekom

    9. Kostenrecht - Keine Gebührenermäßigung für lediglich gemeinnützig tätige Einrichtungen (BayObLG, Beschluß vom 13.10.1994 - 3Z BR 210/94) KostG § 144 Abs. 2 Die Ermäßigung der Notargebühren nach § 144 Abs. 23 KostG ist nur zu gewähren, wenn ausschließlich mildtätige oder/und kirchliche Zwecke, nicht aber, wenn daneben auch gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abgabenordnung verfolgt werden.
  • LG Arnsberg, 07.12.2004 - 2 T 20/04

    Krankenhaus, Geschäftswert, Gebührenermäßigung

    Dagegen ist die Verfolgung (auch) gemeinnütziger Zwecke von der Privilegierung ausgenommen, vgl. BayObLG, DNotZ 95, 775 = FGPrax 95, 78.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht