Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4228
BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00 (https://dejure.org/2000,4228)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 3Z BR 353/00 (https://dejure.org/2000,4228)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 3Z BR 353/00 (https://dejure.org/2000,4228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Betreuer; Entfallen der Betreuung; Gesunder Volljähriger; Betreuungsfall; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff des Betreuungsbedürfnisses

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1908d; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896, § 1908d; FGG § 12
    Zum zulässigen Umfang einer Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Betreuung, soweit der Betroffene selbst handeln kann

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 60 T 2141/00
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1249 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
    Der Senat hält es für sachdienlich (vgl. BayObLGZ 1993, 76/81), das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen BÜrger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen BÜrger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht;

    Der Begriff "Aufgabenkreis" im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt nicht aus, dem Betreuer gegebenenfalls nur eine einzige Angelegenheit zuzuweisen (BayObLG München, 13. Dezember 2000, 3Z BR 353/00, NJWE-FER 2001, 151).
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Sollte das Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Betreuers, die auch nur für den vorliegenden Rechtsstreit möglich wäre (vgl. BayOLG 13. Dezember 2000 - 3 Z BR 353/00 - RPfl.
  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Bevor es ihre Klage als unzulässig abweist, hat es die Partei auf das Fehlen ihrer ordnungsgemäßen Vertretung (§ 51 Abs. 1 ZPO) sowie auf die Möglichkeit zur Behebung des Mangels durch die Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB hinzuweisen, dessen Aufgabenkreis auf die Führung des Rechtsstreits beschränkt werden kann (vgl. BayObLG, Rpfleger 2001, 234; BAG, NJW 2009, 3051, 3052 Rn. 12).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Auch bei den danach in Betracht kommenden Personen muss jedoch gewährleistet sein, dass sie in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten der Betreuten besorgen und sie hierbei im erforderlichen Umfang persönlich betreuen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03

    Rechtliche Betreuung: Fehlendes Betreuungsbedürfnis

    Das Vormundschaftsgericht ist in Betreuungssachen auch nicht etwa einer Fürsorgebehörde gleich zu erachten (vgl. zum Ganzen OLG Köln FamRZ 1996, 249 f; BayObLG RPfleger 2001, 234 = NJWE-FER 2001, 151; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdnrn. 14 f, 64, 86, 87; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1896 Rdnr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht