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   BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01   

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https://dejure.org/2001,4485
BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01 (https://dejure.org/2001,4485)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 3Z BR 71/01 (https://dejure.org/2001,4485)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 3Z BR 71/01 (https://dejure.org/2001,4485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Gutachten; Ärztliche Bescheinigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten in Betreuungssachen, Anforderungen und Würdigung

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; FGG § 15; ; FGG § 68b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FGG §§ 15, 68b
    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1403
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
    Alkoholismus allein ist kein geistiges Gebrechen im Sinne von § 1896 Abs. 1 BGB und rechtfertigt für sich allein noch nicht die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    Er ist vielmehr zur kritischen Würdigung verpflichtet (BayObLG BtPrax 1993, 208/209; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).

  • BayObLG, 26.08.1986 - BReg. 3 Z 119/86

    Zwangspflegschaft; Geschäftsunfähigkeit; Aufrechterhaltung; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
    Anders als bei einer ärztlichen Bescheinigung, die ohne nachprüfbare Begründung lediglich eine Krankheitsdiagnose wiedergibt, müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, daß sie eine verantwortliche richterliche Überprüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (BayObLGZ 1986, 338/340; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 68b Rn. 5).

    Nur aufgrund einer solchen Überprüfung ist das Gericht sodann imstande, sich, wie geboten, ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340).

  • KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
    Anders als bei einer ärztlichen Bescheinigung, die ohne nachprüfbare Begründung lediglich eine Krankheitsdiagnose wiedergibt, müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, daß sie eine verantwortliche richterliche Überprüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (BayObLGZ 1986, 338/340; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 68b Rn. 5).
  • BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
    Nur aufgrund einer solchen Überprüfung ist das Gericht sodann imstande, sich, wie geboten, ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Diese Anforderungen an den Inhalt des Sachverständigengutachtens sollen gewährleisten, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 FamFG Rn. 18).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404).

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12

    Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der

    Die pauschale Bezugnahme auf den Inhalt des Sachverständigengutachtens lässt eine solche Würdigung regelmäßig vermissen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404).
  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Unterbringungsverfügung

    Jedoch müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BGH, Beschl. v. 19.01.2011 - XII ZB 256/10 -, juris Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 28.03.2001 - 3Z BR 71/01 -, juris Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Dabei muss das Gutachten inhaltlich so ausgestaltet sein, dass es dem Richter eine eigenverantwortliche Überprüfung auf seine wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit ermöglicht (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2001, 166; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Köln FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 68 b Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der Erfahrung des

    Danach müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass sie eine verantwortliche richterliche Prüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1224, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kayser aaO § 68b Rdnr. 6).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04

    Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über Fortbestand laufender Betreuung mit

    Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 23.7.2004, die auf das Ersuchen des Vormundschaftsgerichts, ein Attest zu erstellen, abgegeben wurde, kann schon deshalb nicht als Sachverständigengutachten in diesem Sinne angesehen werden, weil die zu fordernde Erfahrung des erstellenden Arztes (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 494/495; zum Inhalt vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404) jedenfalls nach Aktenlage nicht festgestellt werden kann.
  • AG Frankfurt/Main, 11.05.2015 - 49 XVII 3413/14

    Allein die Tatsache, dass eine Krankheit in den ICD-10-Normen aufgeführt ist,

    Hinzukommen muss vielmehr eine hieraus direkt resultierende psychische Erkrankung in Form von hirnorganischen Abbauprozessen (z.B. BayObLG, FamRZ 2001, 1403; AG Bad Iburg, BtPrax 2004, 206).
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der

    Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von

    Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404).
  • VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13

    Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der

    Die Alkoholsucht muss vielmehr entweder in ursächlichem Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung stehen oder es muss ein darauf zurückzuführender psychischer Zustand eingetreten sein, der bereits die Annahme einer psychischen Krankheit erlaubt (z.B. bei bereits eingetretener hirnorganischer Schädigung; BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 3 Z BR 71/01 - AG Neuruppin, Beschluss vom 22.06.2005 - 23 XVII 159/04 -, jeweils zitiert nach Juris).
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