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   BPatG, 22.05.2012 - 3 ZA (pat) 44/11   

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BPatG, 22.05.2012 - 3 ZA (pat) 44/11 (https://dejure.org/2012,15846)
BPatG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 3 ZA (pat) 44/11 (https://dejure.org/2012,15846)
BPatG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 3 ZA (pat) 44/11 (https://dejure.org/2012,15846)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.2011 - VII ZB 108/08

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren nach übereinstimmender

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 3 ZA (pat) 44/11
    Eine generelle Erstattungsfähigkeit von Doppelvertretungskosten ist im Patentnichtigkeitsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen und eine analoge Heranziehung des § 143 Abs. 3 PatG scheidet mangels Regelungslücke aus (vgl. hierzu BPatG, Mitt. 2011, 308 ff. - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; BPatG, Mitt. 2011, 258 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV, jeweils m. w. N.).

    Als maßgeblich wird insoweit der Gesichtspunkt erachtet, dass wegen der engen Verknüpfung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren das jeweilige Vorgehen in beiden Verfahren regelmäßig aufeinander abgestimmt werden muss (vgl. BPatG, Mitt. 2011, 308 ff. - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; BPatG, Mitt. 2011, 258 ff. - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 15.03.2011 - VI ZB 45/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 3 ZA (pat) 44/11
    Eine generelle Erstattungsfähigkeit von Doppelvertretungskosten ist im Patentnichtigkeitsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen und eine analoge Heranziehung des § 143 Abs. 3 PatG scheidet mangels Regelungslücke aus (vgl. hierzu BPatG, Mitt. 2011, 308 ff. - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; BPatG, Mitt. 2011, 258 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV, jeweils m. w. N.).

    Als maßgeblich wird insoweit der Gesichtspunkt erachtet, dass wegen der engen Verknüpfung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren das jeweilige Vorgehen in beiden Verfahren regelmäßig aufeinander abgestimmt werden muss (vgl. BPatG, Mitt. 2011, 308 ff. - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; BPatG, Mitt. 2011, 258 ff. - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 3 ZA (pat) 44/11
    Durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2008 (X ZR 89/07) wurden den Klägerinnen und ihren vier Streithelferinnen die Gerichtskosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auferlegt.
  • BGH, 14.01.2010 - Xa ZR 66/07

    Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Nichtigkeit eines europäischen

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 3 ZA (pat) 44/11
    Hätte der BGH insoweit zwischen den Kosten erster und zweiter Instanz differenzieren wollen, hätte er dies entsprechend zum Ausdruck gebracht, wie dies die Rechtspflegerin in dem angefochtenen Beschluss anhand des Urteiltenors in einer anderen Sache (Az. Xa ZR 66/07) veranschaulicht hat.
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Dennoch gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von Nichtigkeitsverfahren, mit denen kein paralleler Verletzungsrechtsstreit einhergeht und in denen auch andere Senate des Patentgerichts die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Doppelvertretung in der ersten Instanz regelmäßig verneinen (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 ZA (pat) 80/08, juris Rn. 23; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 3 ZA (pat) 44/11, juris Rn. 22; ebenso bei kurzzeitiger Anhängigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Beschluss vom 7. Mai 2012 - 3 ZA (pat) 6/12, Mitt 2012, 371 sowie - bezogen auf die Terminsgebühr - bei rechtskräftigem Abschluss des Verletzungsrechtsstreits vor der mündlichen Verhandlung im Nichtigkeitsverfahren Beschluss vom 5. April 2011 - 2 ZA (pat) 68/09, juris Rn. 22).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 6/12

    Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Erstattungsfähigkeit von Rechts- und

    Dennoch gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von Nichtigkeitsverfahren, mit denen kein paralleler Verletzungsrechtsstreit einhergeht und in denen auch andere Senate des Patentgerichts die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Doppelvertretung in der ersten Instanz regelmäßig verneinen (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 ZA (pat) 80/08, juris Rn. 23; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 3 ZA (pat) 44/11, juris Rn. 22; Beschluss vom 31. März 2010 - 10 ZA (pat) 5/08, BPatGE 51, 225, 232; ebenso bei kurzzeitiger Anhängigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Beschluss vom 7. Mai 2012 - 3 ZA (pat) 6/12, Mitt 2012, 371 sowie - bezogen auf die Terminsgebühr - bei rechtskräftigem Abschluss des Verletzungsrechtsstreits vor der mündlichen Verhandlung im Nichtigkeitsverfahren Beschluss vom 5. April 2011 - 2 ZA (pat) 68/09, juris Rn. 22).
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