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   VGH Bayern, 18.07.2005 - 3 ZB 04.1095   

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VGH Bayern, 18.07.2005 - 3 ZB 04.1095 (https://dejure.org/2005,73945)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2005 - 3 ZB 04.1095 (https://dejure.org/2005,73945)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 3 ZB 04.1095 (https://dejure.org/2005,73945)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539

    Forderung der Facharztanerkennung in Beförderungsrichtlinie einer

    2.1 Einen Anspruch auf Beförderung kann die Klägerin nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris) und des BayVGH (B.v. 18.7.2005 - 3 ZB 04.1095 - juris) ohnehin nicht geltend machen, da das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen dem persönlichen Interesse des Beamten auf Beförderung vorgeht.
  • VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 1 K 09.02147

    Beamtenrecht; funktionslose Beförderung von Lehrern in ein Amt der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27.2.2003, 2 C 16.02, DÖD 2003, 202 m.w.N.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 18.7.2005, 3 ZB 04.1095 m.w.N.) hat ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, da das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen dem persönlichen Interesse des Beamten auf Beförderung vorgeht.

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte beim Verfahren der Beförderung in das funktionslose Amt der Besoldungsgruppe A 12 + AZ angesichts des sehr großen Personalkörpers und der hierfür nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Planstellen als weiteres Kriterium eine Mindestwartezeit in Form der bisher geleisteten Dienstzeit bestimmt hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.7.2005 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 1 K 09. 02147

    Beamtenrecht; funktionslose Beförderung von Lehrern in ein Amt der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27.2.2003, 2 C 16.02, DÖD 2003, 202 m.w.N.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 18.7.2005, 3 ZB 04.1095 m.w.N.) hat ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, da das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen dem persönlichen Interesse des Beamten auf Beförderung vorgeht.

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte beim Verfahren der Beförderung in das funktionslose Amt der Besoldungsgruppe A 12 + AZ angesichts des sehr großen Personalkörpers und der hierfür nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Planstellen als weiteres Kriterium eine Mindestwartezeit in Form der bisher geleisteten Dienstzeit bestimmt hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.7.2005 a.a.O.).

  • VG München, 30.07.2013 - M 5 K 12.6336

    Beförderung; Dienstherrnwechsel; kommunaler Dienstherr; staatlicher Dienstherr;

    Auch aus der Fürsorgepflicht ergibt sich kein Vorrang der persönlichen Interessen des Beamten und keine Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verleihen (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2003 - 2 C 16/02 - NVwZ 2003, 1397 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.7.2005 - 3 ZB 04.1095 - juris Rn. 2 m.w.N.; VG München, U.v. 2.3.2010 - M 5 K 09.2746; Zängl in: Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, RdNr. 12 zu § 9 BeamtStG).
  • VG Hannover, 10.05.2010 - 13 A 2989/09

    Auswahlentscheidung; Beförderung; Beförderung, unterbliebene; Fürsorgepflicht;

    Rechtsgrundlage dieses Schadensersatzanspruchs ist das Beamtenverhältnis (BVerwG vom 25.8.1988 - 2 C 51.86, BVerwGE 80, 123; vom 28.5.1998 - 2 C 29.97, BVerwGE 107, 29; vom 1.4.2004 - 2 C 26.03, Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1 und vom 17.8.2005 - 2 C 36/04; BayVGH vom 18.7.2005 - 3 ZB 04.1095; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.06.2006 - 1 L 4/06 - sowie VG Ansbach, Urt. v. 07.03.2006 - AN 1 K 00811).
  • VG Bayreuth, 12.12.2012 - B 5 K 10.497

    Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit mit anschließender nicht

    Der Dienstherr hat die Pflicht, den Beamten in seinem beruflichen Fortkommen zu unterstützen und ihn nicht an einem angemessenen beruflichen Aufstieg zu hindern (ständige Rechtsprechung, BVerwG, U. v. 31. Mai 1990, Az.: 2 C 16/89; U. v. 15. Juli 1994, Az.: 2 B 134/93; BayVGH, B. v. 18. Juli 2005, Az.: 3 ZB 04.1095;- juris -).
  • VG München, 06.04.2016 - M 5 K 15.4472

    Beförderungswartezeit bei Übertritt in die nächsthöhere Qualifikationsebene in

    Ein Beamter hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen seinen Dienstherrn auf Beförderung (BayVGH, B. v. 18.7.2005 - 3 ZB 04.1095 - juris, Rn. 2).
  • VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00360

    Anspruch auf Beförderung vom Akademischen Oberrat zum Akademischen Direktor

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 m. w. N.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 18.7.2005 - 3 ZB 04.1095 m. w. N.) hat ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, da das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen dem persönlichen Interesse des Beamten auf Beförderung vorgeht.
  • VG München, 29.07.2010 - M 5 K 09.5157

    Beförderung; Lehrer an Volksschulen; funktionsloses Beförderungsamt A 12 mit

    Auch aus der Fürsorgepflicht ergibt sich kein Vorrang der persönlichen Interessen des Beamten und keine Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verleihen (vgl. BVerwG vom 27.2.2003, NVwZ 2003, 1397 m.w.N.; BayVGH vom 18.7.2005, 3 ZB 04.1095 m.w.N.; VG München vom 2.3.2010, M 5 K 09.2746; Zängl in: Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, RdNr. 12 zu § 9 Beamt- StG).
  • VG München, 29.07.2010 - M 5 K 10.1120

    Beförderung; Lehrer an Volksschulen; funktionsloses Beförderungsamt A 12 mit

    Auch aus der Fürsorgepflicht ergibt sich kein Vorrang der persönlichen Interessen des Beamten und keine Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verleihen (vgl. BVerwG vom 27.2.2003, NVwZ 2003, 1397 m.w.N.; BayVGH vom 18.7.2005, 3 ZB 04.1095 m.w.N.; VG München vom 2.3.2010, M 5 K 09.2746; Zängl in: Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, RdNr. 12 zu § 9 Beamt- StG).
  • VG München, 06.07.2010 - M 5 K 09.5156

    Beförderung; Lehrer an Volksschulen; funktionsloses Beförderungsamt A 12 mit

  • VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08.01821

    Beamtenrecht; Beförderung, Mindestwartezeiten; Ermessensbindung des Dienstherrn

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