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   VGH Bayern, 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358   

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VGH Bayern, 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358 (https://dejure.org/2007,82780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358 (https://dejure.org/2007,82780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 (https://dejure.org/2007,82780)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Düsseldorf, 20.12.2016 - 23 K 449/16

    Jährliche Sonderzahlung; Sonderzuwendung ; Weihnachtsvergütung ; Weihnachtsgeld ;

    Eine Zahlung innerhalb einer Zeitspanne, in der üblicherweise Weihnachtsaufwendungen getätigt werden, kann Indizwirkung für das Vorliegen einer Weihnachtsvergütung haben, insbesondere, wenn die Bezeichnung der Gratifikation den Zweck nicht deutlich macht, BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 18; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 16; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 39; BayVGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 -, juris, Rn 4; VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2005 - 3 K 788/04 -, juris, Rn 15; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1995, § 850a Rn 27; Lüke, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 1999, § 850a Rn 30; Smid, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2007, § 850a Rn 16.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - 4 B 20.15

    Keine Abführung einer als Weihnachtsvergütung einzuordnenden Sonderzahlung an die

    "Weihnachtsvergütung" im Sinne des § 850a Nr. 4 ZPO ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der Senat bezogen auf die Alimentation eines Beamten anschließt, nicht nur die "Weihnachtszuwendung", die der Dienstherr als Beitrag zu den erhöhten Aufwendungen des Beamten leistet, sondern kann auch eine Sonderzuwendung bzw. Sonderzahlung für erbrachte Arbeit sein, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes bzw. zweckgerichtet im Zusammenhang mit Weihnachten gezahlt wird (vgl. zu einer Jahressonderzahlung an Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - juris Rn. 9; zu einer Sparkassensonderzahlung BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - juris Rn. 10; ebenso im Anschluss an diese Rechtsprechung für eine Jahressonderzahlung nach § 20 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 - juris Rn. 14; den Ansatz des BAG ebenfalls vertretend VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 23 K 449/16 - juris Rn. 30, 53; zu Anlassbezogenheit bzw. Zweckbindung als Erfordernis für eine Weihnachtsvergütung s. außerdem VGH München, Beschlüsse vom 5. Oktober 2007 - 3 ZB 07.1510 - juris Rn. 6 und vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 - juris Rn. 4; OVG Koblenz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10330/12 - juris Rn. 25).

    Die Ausgestaltung der Zweckrichtung wird von diesen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten umfasst; der Umstand, dass § 67 Abs. 2 a.F. BBesG als Ermächtigungsgrundlage keinerlei Bezug zu Weihnachten oder zum Monat Dezember hat, erweist sich nach alledem als bedeutungslos (a.A. VGH München, Beschlüsse vom 5. Oktober 2007, a.a.O., Rn. 8; und vom 24. Oktober 2007, a.a.O., Rn. 6, der die gesetzgeberischen Spielräume zu eng fasst).

  • LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10

    Pfändungsschutz bei Sparkassensonderzahlung

    Das Weihnachtsgeld muss nicht als solches bezeichnet, jedoch muss seine Zweckbindung ausweisbar sein (Bayerischer VGH 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358, AiB 2008, 513).

    Die Auszahlung zum Ende des Monats November, die Tatsache, dass der garantierte Anteil den Arbeitnehmern zum Weihnachtsfest zur Verfügung steht, kann ein Indiz für den Rechtscharakter einer Weihnachtsvergütung sei (Bayerischer VGH 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358, AiB 2008, 513).

  • VGH Bayern, 24.09.2014 - 3 ZB 11.2836

    Zulassungsverfahren, Altersteilzeitzuschlag, Beamter, Besoldung

    Dadurch wird jedoch nur bestimmt, dass sich die Berechnung der jährlichen Sonderzahlung - im Gegensatz zur früheren Regelung nach § 10 SZG, wonach für die Bemessung der Sonderzuwendung die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres ausschlaggebend waren - nach den Bezügen des laufenden Kalenderjahres richtet (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358 - juris Rn. 8).

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass die (anteilige) Sonderzahlung über die Monate hin anwächst und im Zeitpunkt des Ausscheidens fällig wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2007 - 3 ZB 06.2358 - juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 4 S 58.07

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Es kommt hiernach nicht auf die von den Beteiligten im Verfahren nicht angesprochene weitere Frage an, die ebenfalls der Prüfung in einem eventuellen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt, ob die Sonderzuwendung überhaupt noch als Weihnachtsvergütung im Sinne des § 850a Nr. 4 ZPO anzusehen ist (verneinend Bay VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 - juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2005 - 3 K 788/04 - juris).
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