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   VGH Bayern, 04.05.2010 - 3 ZB 09.88   

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VGH Bayern, 04.05.2010 - 3 ZB 09.88 (https://dejure.org/2010,71078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2010 - 3 ZB 09.88 (https://dejure.org/2010,71078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 3 ZB 09.88 (https://dejure.org/2010,71078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stellenbesetzung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Ausforschungsbeweis; Kollegialgerichtsregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 01.02.2008 - 3 CE 07.3227

    Dienstpostenbesetzung (Konrektorenstelle der BesGr. A 13); aktuelle Beurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2010 - 3 ZB 09.88
    Dass der Senat dem Protokoll über das Auswahlgespräch keine Anhaltspunkte für die Vermutung des Klägers zu entnehmen vermag, dass dieses Gespräch mit der Tendenz durchgeführt worden sei, ihn als den weniger geeigneten Bewerber darzustellen, wurde bereits im Beschluss des Senats vom 1. Februar 2008 (Az. 3 CE 07.3227, RdNr. 30) dargelegt, darauf wird Bezug genommen.

    Mit der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Auswahlentscheidung hat sich hier sowohl das Verwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 19. November 2007 (Az. AN 1 E 07.2346, S. 10 ff.) wie auch der Senat in seinem Beschluss vom 1. Februar 2008 (Az. 3 CE 07.3227, S. 7 bis 11) im Einzelnen befasst.

  • BVerwG, 23.03.1993 - 2 B 28.93
    Auszug aus VGH Bayern, 04.05.2010 - 3 ZB 09.88
    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. März 1993 (Az. 2 B 28/93, zitiert nach juris) für den Fall, dass das berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, dass der erledigte Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, mit der Absicht begründet wird, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, die Kollegialgerichtsregel grundsätzlich auch dann für anwendbar erachtet, wenn die Entscheidung durch das Kollegialgericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist.
  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 11 ZB 14.856

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; beabsichtigter

    Aber auch Kollegialentscheidungen, die im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind, brauchen jedenfalls dann, wenn sie inhaltlich eine Würdigung der Rechtslage enthalten, welche den Schluss auf die Vertretbarkeit des Verwaltungshandelns rechtfertigt (vgl. BVerwG, B.v. 23.3.1993 - 2 B 28.93 - juris; BayVGH, B.v. 27.1.2012 - 3 ZB 09.75 - juris Rn. 5, B.v. 4.5.2010 - 3 ZB 09.88 - juris Rn. 6), nicht außer Betracht zu bleiben.
  • VGH Bayern, 27.01.2012 - 3 ZB 09.75

    Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag; berechtigtes Interesse;

    (vgl. BVerwG vom 23.3.1993 2 B 28/93; BayVGH vom 4.5.2010, 3 ZB 09.88).
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