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   VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047   

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https://dejure.org/2017,8753
VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047 (https://dejure.org/2017,8753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047 (https://dejure.org/2017,8753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2017 - 3 ZB 14.1047 (https://dejure.org/2017,8753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 412 Abs. 1
    Rücknahme einer anerkannten Dienstunfallfolge - Borreliose-Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Dienstunfalls bei einem Zeckenbiss während einer Straßenkontrolle eines Polizisten; Nichtberuhen einer Borreliose-Erkrankung auf einem als Dienstunfall anerkannten Zeckenbiss; Anforderungen an die Rücknahme anerkannter Dienstunfallfolgen

  • rewis.io

    Rücknahme einer anerkannten Dienstunfallfolge - Borreliose-Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 412 Abs. 1
    Beamtenrecht; Dienstunfall (Zeckenbiss); Rücknahme von anerkannten Dienstunfallfolgen; Kausalität für eingetretene Körperschäden; Borreliose-Nachweis; Sachverständigengutachten; Dienstunfall; Zeckenbiss; Dienstunfallfolge; Kausalität; Körperschaden; Borrelioseerkrankung; ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 412 Abs. 1
    Vorliegen eines Dienstunfalls bei einem Zeckenbiss während einer Straßenkontrolle eines Polizisten; Nichtberuhen einer Borreliose-Erkrankung auf einem als Dienstunfall anerkannten Zeckenbiss; Anforderungen an die Rücknahme anerkannter Dienstunfallfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 21.09.2011 - 3 B 09.3140

    Keine Beweislastumkehr bei Rücknahme eines rechtswidrigen, Leistungen gewährenden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047
    Dies gilt auch im Fall der Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen, die nicht zu einer Beweislastumkehr führt (BayVGH, U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36).

    Die Erkrankung eines Beamten an einer durch Zecken übertragenen Borreliose als einer von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheit i.S.d. Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV gilt danach als Dienstunfall, wenn die eingetretenen Körperschäden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf der Berufskrankheit beruhen (BayVGH, U.v. 21.9.2011 a.a.O. Rn. 34).

    Die Ermessenserwägungen, im vorliegenden Fall überwiege das öffentliche Interesse an einer Aufhebung der als rechtswidrig erkannten Anerkennung, das die sparsame Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel umfasse, das Vertrauen des Klägers auf den Fortbestand einer für ihn günstigen Regelung, lassen keine Ermessensfehler erkennen (BayVGH, U.v. 21.9.2011 a.a.O. Rn. 49).

  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047
    Der Kläger legt auch nicht dar, dass andere Gutachter über neue oder überlegenere Forschungsmittel bzw. größere Erfahrung verfügen würden (BVerwG, B.v. 3.2.2012 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 3 ZB 12.2647

    Zulassung der Berufung; Dienstunfall; Rücknahme von anerkannten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047
    Die Behörde genügt ihrer Beweislast vielmehr schon dadurch, indem sie nachweist, dass bei Erlass des Verwaltungsakts dessen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (BayVGH, B.v. 4.8.2014 - 3 ZB 12.2647 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047
    Liegt dem Gericht bereits ein Gutachten vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme erkennbare Mängel aufweist (BVerwG, B.v. 25.2.2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938

    Posttraumatische Nasendeformation und die Annahme einer Dienstunfallfolge

    Dies gilt auch im Fall der Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen, die nicht zu einer Beweislastumkehr führt (BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 14.1047 - juris Rn. 5; U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36).

    Die Ermessenserwägungen, insbesondere dass im vorliegenden Fall das öffentliche Interesse an einer Aufhebung der als rechtswidrig erkannten Anerkennung, das auch die sparsame Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel umfasse, das Vertrauen des Klägers auf den Fortbestand einer für ihn günstigen Regelung überwiege, lassen keine Ermessenfehler erkennen (BayVGH, B.v. 6.3.2017 a.a.O. Rn. 7).

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835

    Voraussetzungen für Dienstunfallfürsorgeleistungen hinsichtlich weiterer

    Liegt dem Gericht bereits ein Gutachten vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme erkennbare Mängel aufweist (BVerwG, B.v. 25.2.2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 14.1047 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 1 K 21.00523

    Behandlungsbedürftige psychische Erkrankung kein auf einen Dienstunfall

    Liegt dem Gericht bereits ein Gutachten vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme erkennbare Mängel aufweist (BayVGH, B.v. 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835 und 3 ZB 19.1836 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 25.2.2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 5 und BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 14.1047 - juris Rn. 14).
  • VG Sigmaringen, 18.04.2018 - 7 K 2649/17

    Beamtenrecht: Anerkennung einer Berufskrankheit (beginnender Katarakt) als

    35 Eine Erkrankung gilt somit als Dienstunfall, wenn die eingetretenen Körperschäden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf der Berufskrankheit beruhen (BayVGH, Beschluss vom 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047 -, juris Rn. 6).
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