Rechtsprechung
GStA Frankfurt, 05.01.2007 - 3 Zs 2745/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Pflicht zum Tragen einer Robe
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Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de
, S. 57 (Leitsatz)
BRAO § 59b Abs. 2 Nummer 6 Buchstabe c; BORA § 20; GVG § 176; StGB § 339
Pflicht zum Tragen einer Robe
Wird zitiert von ...
- LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
Sitzungspolizei: Krawattenzwang in der Hauptverhandlung; Zurückweisung eines …
Für aus landesrechtlichen Vorschriften wie § 21 AGGVG i.V.m. § 2 der Rechtsverordnung des baden-württembergischen Justizministers vom 01.07.1976 oder gar aus dem Gewohnheitsrecht abgeleitete Pflichten der Rechtsanwälte zum Tragen der Amtstracht besteht nach dieser Meinung - aufgrund der sich aus Art. 72 Abs. 1 GG ergebenden Sperrwirkung des Bundesrechts - neben § 20 BORA kein Raum mehr (…Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO, 2. Aufl., Rn 8 zu § 20 BORA;… Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., Rn 2 zu § 20 BORA;… Hartung-Scharmer, Anwaltliche Berufsordnung, 3. Aufl., Rn 31 f. zu § 20 BORA;… Kleine-Cosack, BRAO, 4. Aufl., Rn 2 zu § 20 BORA; Dahns, NJW-Spezial 2008, 734 f.; Fischer, jurisPR-ArbR 47/2008 Anm. 6; Weihrauch, StV 2007, 28 f.; Pielke, NJW 2007, 3251; Eylmann, AnwBl. 1996, 190 f.; so auch GenStA beim OLG Frankfurt, Einstellungsverfügung vom 05.01.2007, 3 Zs 2745/06).Auch aus dem Umstand, dass § 20 BORA weder das Aussehen der Robe beschreibt noch auf dazu zu tragende Kleidungsstücke eingeht, leiten die Vertreter dieser Ansicht keine entsprechende Regelungskompetenz der Länder ab.