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   OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10   

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https://dejure.org/2010,32785
OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10 (https://dejure.org/2010,32785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10 (https://dejure.org/2010,32785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10 (https://dejure.org/2010,32785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger Drogenfahrt

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrlässige Cannabisfahrt - Vorwerfbarkeit bei länger zurückliegendem Konsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 10; StVG § 24a
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger Drogenfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10
    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, aaO.; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken; NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm; NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09

    Anforderungen an das Erkennenmüssen der fortdauernden Wirkung von Drogen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10
    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, aaO.; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken; NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm; NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10
    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, aaO.; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken; NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm; NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2007 - 3 Ss 205/06

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10
    In Übereinstimmung mit den aktuellen Beschlüssen der Grenzwertkommission wird daher die Erreichung des Grenzwertes von 1 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blutserum vorausgesetzt, ohne dass damit allerdings eine konkret festzustellende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit einhergehen müsste (Senat, StV 2007, 307 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07

    Fahrlässigkeit einer Drogenfahrt bei länger als einem Tag zurückliegendem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10
    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, aaO.; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken; NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm; NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08

    Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10
    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, aaO.; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken; NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm; NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 81/22

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines Rauschmittels

    Stellt man mit der Rechtsprechung auf die Grenzwerte der Empfehlung der Grenzwertkommission vom 20.11.2002 (abgedr. in BA 2005, 160) ab, ab deren Vorliegen der Nachweis einer konkreten Beeinträchtigung nicht mehr geführt werden muss, ist dieser Grenzwert, der bei THC (Cannabisprodukte) bei 1 ng/ml liegt (BGH, Beschl. v. 14. Februar 2017 - 4 StR 422/15, BeckRS 2017, 105703; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22. September 2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10, NZV 2011, 413; König in: Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 24a StVG Rn. 21a), hier bezüglich THC unterschritten.
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Eine "längere Zeit" ist etwa für einen Zeitraum von zwei bis drei Tagen (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 17.02.2006, Ss (B) 51/05, NZV 2006, 276), zwei Tagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.09.2010, 3 (7) SsBs 541/10, BeckRS 2011, 21298), 24 Stunden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.01.2010, Ss (OWi) 219/09, BeckRS 2010, 28813), mehr als 24 Stunden (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 30.09.2013, 2 SsBs 37/13) und weniger als 24 Stunden (OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2012, 2 RBs 50/12, BeckRS 2012, 18138; OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2008, 322 SsBs 247/08, BeckRS 2008, 26992; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.04.2007, 3 Ss 35/07, BeckRS 2007, 09344) angenommen worden.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2011 - 3 (5) SsBs 57/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, StV 2007, 307 und B. v. 16.9.2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken, NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm, NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
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