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   LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06   

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LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06 (https://dejure.org/2007,17706)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 05.06.2007 - 3 O 375/06 (https://dejure.org/2007,17706)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 3 O 375/06 (https://dejure.org/2007,17706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Konkludente Delegation der Streupflicht des Hauseigentümers auf den Gewerberaummieter

  • archive.org

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle jahrelanger und schadenfreier Übernahme der Sicherung gegen Winterglätte durch einen gewerblichen Mieter ohne konrete Absprache; Voraussetzungen einer konkludenten Haftungsdelegation durch faktische ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle jahrelanger und schadenfreier Übernahme der Sicherung gegen Winterglätte durch einen gewerblichen Mieter ohne konrete Absprache; Voraussetzungen einer konkludenten Haftungsdelegation durch faktische ...

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
    Aufgrund dieser vom Streitverkündeten mit veranlassten neuen Zuständigkeitsverteilung ist der Streitverkündete für den Gefahrenbereich nach allgemeinen Deliktsgrundsätzen verantwortlich (OLG Dresden vom 20.06.1996, NJWE-MietR 1996, 241 f.; BGH vom 17.01.1989, NJW-RR 1989, 394 [395]).
  • OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96

    Winterdienst per Hausordnung und die Haftungsfrage

    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
    Aufgrund dieser vom Streitverkündeten mit veranlassten neuen Zuständigkeitsverteilung ist der Streitverkündete für den Gefahrenbereich nach allgemeinen Deliktsgrundsätzen verantwortlich (OLG Dresden vom 20.06.1996, NJWE-MietR 1996, 241 f.; BGH vom 17.01.1989, NJW-RR 1989, 394 [395]).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1990 - 4 U 97/89
    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
    Entscheidend ist, dass der Streitverkündete faktisch die Aufgabe der Verkehrssicherung für den Gefahrenbereich übernommen hat und im Hinblick hierauf Schutzvorkehrungen durch den primär verkehrssicherungspflichtigen Beklagten unterblieben sind, weil sich dieser auf das Tätigwerden des Streitverkündeten verlassen konnte (OLG Düsseldorf vom 23.01.1990, r+s 1990, 199 [200]).
  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83

    Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant -

    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
    So ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung zur Übertragung der Streupflicht davon auszugehen, dass der Pächter eines Gewerbeobjektes mit der Pacht stillschweigend die Pflicht übernommen hat, auch für die Verkehrssicherung der Zugänge zu seinen Gewerberäumen zu sorgen und die Alleinverantwortung dafür zu übernehmen (BGH vom 02.10.1984, NJW 1985, 270 [271]; Beck"scher Online-Kommentar/Spindler, Stand: 15.03.2006, § 823 Rdnr. 34).
  • OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05

    Ausrutschen; Delegation; Delegierung; Eindeutigkeit; Formulierung; gebotene

    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
    Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Vermieters als des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Mieter, d.h. hier der Streitverkündete, die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausgeführt hat (BGH vom 04.06.1996, VersR 1996, 1151 [1152]; OLG Hamm vom 04.08.1999, VersR 2000, 862; OLG Celle vom 25.08.2005, MDR 2006, 265 f.).
  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99

    Anscheinsbeweis für die Verletzung der Streupflicht; Übertragung von

    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
    Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Vermieters als des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Mieter, d.h. hier der Streitverkündete, die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausgeführt hat (BGH vom 04.06.1996, VersR 1996, 1151 [1152]; OLG Hamm vom 04.08.1999, VersR 2000, 862; OLG Celle vom 25.08.2005, MDR 2006, 265 f.).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
    Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Vermieters als des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Mieter, d.h. hier der Streitverkündete, die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausgeführt hat (BGH vom 04.06.1996, VersR 1996, 1151 [1152]; OLG Hamm vom 04.08.1999, VersR 2000, 862; OLG Celle vom 25.08.2005, MDR 2006, 265 f.).
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. November 2006 - 3 O 375/06 (https://dejure.org/2006,70270)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06

    Unterlassung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Straftäters auf

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 02.11.2006 (Az. 2-3 O 375/06) aufzuheben und den Verfügungsantrag des Berufungsbeklagten vom 07.06.2006 kostenpflichtig zurückzuweisen.
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