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   OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18   

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https://dejure.org/2018,7827
OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18 (https://dejure.org/2018,7827)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2018 - 3 A 102/18 (https://dejure.org/2018,7827)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2018 - 3 A 102/18 (https://dejure.org/2018,7827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO, § 53 Abs. 1 AufenthG, § 55 Abs. 2 AufenthG, § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG, § 48 Abs. 1 und 3 AufenthG
    Akteneinsicht; Gehörsverstoß; Bleibeinteresse; Ausweisungsinteresse; Duldung; Mitwirkungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13

    Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18
    Die Mitwirkungspflicht umfasst auch, dass der Ausländer eigenständig die Initiative ergreifen muss, um ein Ausreisehindernis zu beseitigen, indem er sich etwa im Heimatland oder über Dritte um die Beschaffung von Dokumenten bemüht (SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 ZB 13.299

    Verfahrensmangel; Ablehnung der Anträge auf Aktenübersendung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur mit Erfolg gerügt werden, wenn der Betroffene alle ihm zumutbaren Möglichkeiten genutzt hat, um sich rechtzeitig Gehör zu verschaffen (BayVGH, Beschl. v. 17. April 2013 - 1 ZB 13.299 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2013 - 12 A 1373/12

    Antrag auf Zulassung der Berufung bzgl. Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18
    Damit kann die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf einem möglichen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs wegen einer Verletzung von § 100 Abs. 1 VwGO nicht beruhen (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 10. Januar 2013 - 12 A 1373/12 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18
    18 Dieser Zulassungsgrund verlangt die Formulierung einer grundsätzlichen, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage oder einer im Bereich des Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärten Frage von allgemeiner Bedeutung (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18
    7 Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • VG Göttingen, 18.09.2018 - 1 B 296/17

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Doppelte Staatsangehörigkeit; Freizügigkeit;

    Nach Auffassung der Kammer in früheren Entscheidungen ist der Anwendungsbereich von § 54 Abs. 2 Nr. 9 Var. 1 AufenthG aus gesetzessystematischen Gründen von vornherein nicht eröffnet, wenn - wie hier - das Strafmaß bei einem Verstoß gegen Strafvorschriften nicht das in § 54 Abs. 2 Nr. 1 bis 2 AufenthG genannte Mindestmaß erreicht (Beschl. v. 22.06.2016 - 1 B 123/16 -, juris Rz. 22 ff., Urt. v. 28.06.2017 - 1 A 241/16 -, juris Rn. 44; a. A. Nds. OVG, Beschl. v. 20.06.2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 11; vgl. zum Verstoß gegen ausländerrechtliche Mitwirkungspflichten auch Sächs. OVG, Beschl. v. 23.03.2018 - 3 A 102/18 -, juris Rn. 16).
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