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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,7482
OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17.OVG (https://dejure.org/2018,7482)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2018 - 3 A 11721/17.OVG (https://dejure.org/2018,7482)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2018 - 3 A 11721/17.OVG (https://dejure.org/2018,7482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Polizeibeamter, Alkoholmissbrauch, Verkehrsstraftaten, Entfernung aus dem Dienst

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst entfernt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Schwerwiegende Dienstvergehen in Form von Straftaten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Schwerwiegende Dienstvergehen in Form von Straftaten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst entfernt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst entfernt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst entfernt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Alkohol-Rückfall kann Rauswurf bedeuten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten nicht zu beanstanden - Schwer wiegendes Dienstvergehen macht Dienstentfernung des Beamten unumgänglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll im Disziplinarverfahren zur Beurteilung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine außerdienstliche Straftat entstanden ist, im Ausgangspunkt auf den für diese Straftat gesetzlich vorgesehenen Strafrahmen zurückgegriffen werden, weil der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung vom Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 u. 2 C 13.10 - juris).

    Weist ein Dienstvergehen indes hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für derartige mittelschwere Straftaten bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG Urteil vom 19. August 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Die Schuldfähigkeit des Beklagten war danach im Zeitpunkt der Taten vor allem wegen seiner hohen Alkoholisierung unter Abwägung aller Gesichtspunkte auch nach Einschätzung des Senats jedenfalls nicht erheblich vermindert (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 - juris, Rdn. 30).

    Dafür, dass die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beklagten im Hinblick auf diese für ihn äußerst leicht einsehbaren Pflichten im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert gewesen wären, ist für den Senat nicht erkennbar (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 - juris, Rdn. 30).

  • VG Trier, 29.08.2017 - 3 K 3674/17

    Disziplinarische Ahndung eines alkoholkranken Polizisten; Entfernung aus dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 29. August 2017 - 3 K 3674/17.TR - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. August 2017 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Trier - 3 K 3674/17.TR - auf eine mildere Disziplinarmaßnahme zu erkennen.

  • BVerwG, 26.06.2012 - 2 B 28.12

    Kinderpornografische Schriften; außerdienstlicher Besitz; Zugänglichmachen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Reicht der gesetzliche Strafrahmen hingegen bis zu drei Jahre, reicht der Orientierungsrahmen für die Disziplinarmaßnahme schon aus diesem Grund bis zur Dienstentfernung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 28.12 -, juris).
  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Die vom Beklagten angeführte neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verschuldensbegriff in § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG - (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - juris) ist auf das Disziplinarrecht nicht übertragbar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09

    Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504; OVG RP, Urteil vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Beschluss vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 -, NVwZ-RR 2012, 658; stRspr).
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504; OVG RP, Urteil vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Beschluss vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 -, NVwZ-RR 2012, 658; stRspr).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll im Disziplinarverfahren zur Beurteilung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine außerdienstliche Straftat entstanden ist, im Ausgangspunkt auf den für diese Straftat gesetzlich vorgesehenen Strafrahmen zurückgegriffen werden, weil der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung vom Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 u. 2 C 13.10 - juris).
  • BVerwG, 14.11.1980 - 1 D 3.80

    Berufung auf die Einrede der Verjährung - Finden der angemessenen

  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 D 144.86

    Alkoholabhängigkeit - Schuldhafter Rückfall - Disziplinarmaß - Dienstentfernung

  • BVerwG, 10.01.1984 - 1 D 13.83

    Alkoholismus als Verstoß eines Postbeamten gegen seine Pflicht zur Erhaltung oder

  • BVerwG, 16.12.1980 - 1 D 99.79

    Postbeamter - Dienstantritt unter Alkoholeinfluß - Dienstvergehen

  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 62.93

    Ruhegehaltskürzung eines Postbeamten wegen Rückfalls in die Alkoholsucht -

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 42.93

    Anforderungen an die Verantwortlichkeit für einen Rückfall in die Alkoholsucht -

  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines

  • BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 137.84

    Beamtenrecht - Dienstpflichtverletzung - Alkoholabhängigkeit - Rückfall nach

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21

    Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von

    Die darin liegende Härte stellt sich für die Beklagte nicht als unverhältnismäßig dar, weil sie auf einem ihr zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit und der Wahrung des Ansehens des Dienstherrn - dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 und juris Rn. 29; OVG RP, Urteile vom 16. September 2005 - 3 A 10815/05.OVG -, juris Rn. 31; vom 4. März 2005 - 3 A 12243/04.OVG -, NVwZ-RR 2006, 270 und juris Rn. 39; vom 18. Dezember 2007 - 3 A 11017/07.OVG -, juris Rn. 44; vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, juris Rn. 51; vom 22. März 2010 - 3 A 11391/09.OVG -, juris Rn. 45; vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12.OVG -, juris Rn. 48; vom 7. März 2018 - 3 A 11721/17.OVG -, ZfSch 2018, 355 und juris Rn. 120).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2021 - 3 A 10779/20

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst, weil er über mehrere Jahre einer

    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur künftigen Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695 und juris Rn. 19; OVG RP, Urteile vom 29. Februar 2016 - 3 A 11052/15 -, juris Rn. 74; vom 8. März 2018 - 3 A 11721/17.OVG -, juris Rn. 97; vom 15. Juni 2020 - 3 A 11024/19.OVG -, juris Rn. 108; stRspr.).

    Die darin liegende Härte stellt sich für den Beklagten nicht als unverhältnismäßig dar, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 und juris Rn. 29; OVG RP, Urteile vom 16. September 2005 - 3 A 10815/05.OVG -, juris Rn. 31; vom 4. März 2005 - 3 A 12243/04.OVG -, NVwZ-RR 2006, 270 und juris Rn. 39; vom 18. Dezember 2007 - 3 A 11017/07.OVG -, juris Rn. 44; vom 8. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -, juris Rn. 51; vom 22. März 2010 - 3 A 11391/09.OVG -, juris Rn. 45; vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12.OVG -, juris Rn. 48; vom 7. März 2018 - 3 A 11721/17.OVG -, ZfSch 2018, 355 und juris Rn. 120).

  • VG Wiesbaden, 16.02.2023 - 25 K 818/20

    Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholsucht eines alkoholkranken Beamten

    Eine Pflichtverletzung kommt danach etwa dann in Betracht, wenn der Beamte wegen des Rückfalls dauernd oder vorübergehend dienstunfähig wird, den Dienst wegen einer Entziehungskur versäumt oder sonst in seiner Dienst- und Einsatzfähigkeit beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 D 99/79 - Urteil vom 14. November 1980 - 1 D 3/80 - Urteil vom 9. Juli 1987 - 1 D 144/86 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. März 2018 - 3 A 11721/17 -, alle juris).
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