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   VG Schwerin, 22.05.2006 - 3 A 1504/04   

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https://dejure.org/2006,22422
VG Schwerin, 22.05.2006 - 3 A 1504/04 (https://dejure.org/2006,22422)
VG Schwerin, Entscheidung vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04 (https://dejure.org/2006,22422)
VG Schwerin, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 3 A 1504/04 (https://dejure.org/2006,22422)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 27.06.2008 - II B 20/08

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    b) Die Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist auch nicht mit dem Vorbringen schlüssig dargelegt, das FG Bremen (Urteil vom 1. Februar 2000 299283K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 524) sowie das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg (Beschluss vom 28. Juli 2004 5 B 34/04, juris) und das VG Schwerin (Urteil vom 22. Mai 2006 3 A 1504/04, juris) hätten "bei vergleichbaren Sachverhalten festgestellt, dass, soweit das Innehaben einer Zweitwohnung nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, die Steuer mangels eines gesetzlichen Ausnahmetatbestandes nach § 163 AO auf null DM bzw. Euro festzusetzen ist".

    Nach Meinung des VG Lüneburg (Beschluss vom 28. Juli 2004, a.a.O.) sowie des VG Schwerin (Urteil vom 22. Mai 2006, a.a.O.) kommt die Unbilligkeit der Festsetzung von Zweitwohnungsteuer bei Studenten in Betracht, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen.

  • VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06

    Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Denn unabhängig von den Satzungsregelungen des Beklagten gelten die gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung - AO -, anzuwenden gemäß § 12 Abs. 1 KAG NRW, die in § 163 bzw. § 227 Billigkeitsentscheidungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Abgabenpflichtigen ermöglichen, so auch VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04; VG Aachen, Beschluss vom 25.5.2004 - 4 L 146/04 -, zitiert nach juris.

    So im Ergebnis auch: OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852; VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04 - ; VG Aachen, Urteil vom 23.10.2006 - 4 K 339/04 -.

  • VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07
    Denn unabhängig von den Satzungsregelungen des Beklagten gelten die gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung - AO -, anzuwenden gemäß § 12 Abs. 1 KAG NRW, die in § 163 bzw. § 227 Billigkeitsentscheidungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Abgabenpflichtigen ermöglichen, so auch VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04; VG Aachen, Beschluss vom 25.5.2004 - 4 L 146/04 -, zitiert nach juris.

    So im Ergebnis auch: OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852; VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04 - ; VG Aachen, Urteil vom 23.10.2006 - 4 K 339/04 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06

    Student, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, Aufwandssteuer

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten ein Zustand ist, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. neben den in dem angefochtenen Beschluss zitierten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 6. März 2006 - 1 O 32/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 - VG Schwerin, Urt. v. 22. Mai 2006 - 3 A 1504/04 - jeweils zit. nach JURIS).

    Es kann offen bleiben, ob es nach dieser Regelung ausreicht, dass die Hauptwohnung nach melderechtlichen Vorgaben (vgl. § 7 Abs. 1 MG LSA) als Wohnung anzusehen ist (vgl. dazu VG Schwerin, Urt. v. 22. Mai 2006, a.a.O.).

  • VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der

    Denn unabhängig von den Satzungsregelungen des Beklagten gelten die gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung - AO -, anzuwenden gemäß § 12 Abs. 1 KAG NRW, die in § 163 bzw. § 227 Billigkeitsentscheidungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Abgabenpflichtigen ermöglichen, so auch VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04; VG Aachen, Beschluss vom 25.05.2004 - 4 L 146/04 -, zitiert nach juris.

    So im Ergebnis auch: OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852; VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04 - ; VG Aachen, Urteil vom 23.10.2006 - 4 K 339/04 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2008 - 4 M 332/07

    Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft der

    Dabei kann offen bleiben, ob es nach der ZWStS genügt, dass die Hauptwohnung nach melderechtlichen Vorgaben als Wohnung anzusehen ist (vgl. dazu VG Schwerin, Urt. v. 22.05.2006 - 3 A 1504/04 -, zitiert nach juris).
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